Keine Einsicht in bundesrätliche Interview-Korrekturen
BVGer – Ein Fernseh-Journalist erhält keine Angaben über die Korrekturen, welche Alt-Bundesrätin Micheline Calmy-Rey an der Rohfassung eines Zeitungsinterviews zur Libyen-Affäre angebracht hat. Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Beschwerde abgewiesen. (Urteil A-1156/2011)
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