Schützenhilfe für Opfer von Persönlichkeitsverletzungen im Internet
Der neue Klägergerichtsstand des EuGH und dessen Auswirkungen auf die Schweiz
Mit Urteil vom 25. Oktober 2011 konkretisiert der EuGH die internationale Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Internetpublikationen. Der Gerichtshof begründet dabei einen Klägergerichtsstand am Interessensmittelpunkt des Geschädigten unter teilweiser Preisgabe der sog. Mosaikbetrachtung. Diese Lösung verschafft Rechtssicherheit; aus Opfersicht erweist sie sich als Lichtblick im Kampf gegen die digitalen Windmühlen. Der Autor fasst die Erwägungen zusammen, beleuchtet deren rechtliches Umfeld und skizziert die Auswirkungen auf die Schweiz.
Inhaltsverzeichnis
- I. Sachverhalt
- 1. Ausgangslage
- 2. Rechtsstreit in Deutschland (C-509/09)
- 3. Rechtsstreit in Frankreich (C-161/10)
- II. Zusammenfassung der Erwägungen des EuGH
- 1. Deliktsgerichtsstand bei ehrverletzenden Presseveröffentlichungen
- 2. Übertragbarkeit auf im Internet veröffentlichte Inhalte?
- 3. Angepasste Lösung: Haupterfolgsort und Einbruch in Mosaikbetrachtung
- 4. Ergebnis
- III. Bemerkungen
- 1. Zustände im Internet
- 2. Vor dem Urteil: Handlungs- und Erfolgsort bei Internet-Delikten
- 3. Ausgleich der Zuständigkeitsinteressen und ältere Shevill-Rechtsprechung
- 4. Zur neuen Lösung des EuGH
- 5. Auswirkungen auf die Schweiz
- 5.1 Im Anwendungsbereich des Lugano-Übereinkommens
- 5.2 Im Anwendungsbereich des IPRG
- 5.3 In Binnensachverhalten
- 6. Fazit
- Bibliografie
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