Jusletter

Chatroomproblematik und Versagen des Gesetzgebers

  • Autor/Autorin: Martin Schubarth
  • Rechtsgebiete: Strafprozessrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
  • Zitiervorschlag: Martin Schubarth, Chatroomproblematik und Versagen des Gesetzgebers, in: Jusletter 13. Februar 2012
Mit dem Inkrafttreten der neuen StPO wurde das Bundesgesetz über die verdeckte Ermittlung, das bisher die gesetzliche Grundlage für eine präventive Chatroomüberwachung bildete, ausser Kraft gesetzt. Dadurch entstand eine empfindliche Lücke, da die neue StPO keine Grundlage für präventive polizeiliche Tätigkeit gibt und sich in den kantonalen Gesetzen keine hinreichenden gesetzlichen Grundlagen finden. Der Verfasser behandelt das gesetzgeberische Versagen, das andauert; schildert die Möglichkeiten, mit denen man die Lücke hätte vermeiden können, und geht den Gründen für das eklatante gesetzgeberische Versagen nach.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Von der Utopie des fehlerfreien Gesetzes und vom Umgang mit fehlerhaften Gesetzen
  • II. Von der Trennung zwischen Prävention und Ermittlung; das strafprozessuale «Reinheitsgebot»
  • III. Problematik des «Reinheitsgebots» im Chatroombereich
  • 1. Die Chatroomproblematik
  • 2. Das seit 1. Januar 2011 aufgehobenen Bundesgesetz über die verdeckte Ermittlung (BVE)
  • 3. Die neue eidgenössische Strafprozessordnung, das «Reinheitsgebot» und das lückenhafte Polizeirecht
  • IV. Gesetzgeberisches Versagen; Gründe
  • 1. Politische Beihilfe zum Kindsmissbrauch?
  • 2. Das Urteil des Bundesgerichtes vom 10. Juni 2008
  • 3. Zwischenfazit: Zukünftige Lücke im Gesetz spätestens seit Mitte 2008 bekannt
  • 4. Die Nichtschliessung der bevorstehenden Lücke
  • 5. Dringlicher Bundesbeschluss?
  • 6. Änderung des Beschlusses betreffend Inkraftsetzung der neuen StPO ?
  • 7. Nachtrag: Vorschläge für untaugliches und unwürdiges Bricolage
  • V. Schlussbetrachtung

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