| André Kuhn |
| Universität Neuchâtel und Lausanne Redaktion Jusletter |
Abstract
Die neue Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist seit rund einem Jahr in Kraft. Ob sie sich in der Praxis bewährt, kann in zahlreichen Bereichen wegen der erst kurzen Erfahrungszeit wohl noch kaum abgeschätzt werden. Demgegenüber können strukturelle Mängel der neuen Gesetzgebung auf der Grundlage von theoretischen Analysen und von Fallbeispielen aufgezeigt werden. So zeigten sich an den Schnittstellen zu anderen Verfahren und Rechtsgebieten bereits bei der Umsetzung in den Kantonen und in ersten Anwendungsfällen strukturelle und gesetzessystematische Schwächen. Der Beitrag befasst sich mit solchen Schnittstellenfragen und zeigt Optimierungsmöglichkeiten auf.
Abstract
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Institution des Anwalts der ersten Stunde sind erst seit einem Jahr in Kraft und werfen noch viele Fragen in rechtlicher und praktischer Hinsicht auf. Die Bestimmungen müssen zudem im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte betrachtet werden, der in manchen Punkten den Angeklagten Rechte zugesteht, die über die Vorschriften des Strafprozesses in der Schweiz hinausgehen. (sk)
Abstract
Die neue StPO hat das «Staatsanwaltschaftsmodell II» eingeführt. Dieses System sieht vor, dass der Staatsanwalt alleine das Vorverfahren durchführt. Der Beitrag möchte einerseits die leitende Rolle des Staatsanwalts in der Phase der polizeilichen Ermittlungen untersuchen und andererseits die Handlungslimiten der vermeintlich unabhängigen Polizei beleuchten. Hierzu wird eine vergleichende Analyse der Weisungen der kantonalen Staatsanwaltschaften durchgeführt. (sk)
Abstract
Der Strafbefehl und das vereinfachte Verfahren sind die zwei Ausnahmeentscheidungsformen, die durch die neue StPO eingeführt wurden. Die Regelung des Strafbefehls wirft schwierige Fragen auf, insbesondere im Zusammenhang mit der Bekanntmachung der Anklage oder der Abwesenheit des Beschuldigten. Im Gegensatz zum vereinfachten Verfahren, einer Art Übereinkunft, enthält der Strafbefehl eine Reihe von Fallstricken und Grauzonen, die seine Umsetzung oft unvorhersehbar machen. Der Beitrag untersucht diese Schwierigkeiten mit Blick auf die Erkenntnisse, die die kantonale Rechtsprechung im Laufe des Jahres 2011 gewonnen hat. (sk)
Abstract
Der Beitrag untersucht die psychiatrische Begutachtungspraxis in Strafverfahren. Der Autor erhebt grundlegende Einwände gegen den Status quo. Er nimmt dabei vor allem drei (rechtsstaatlich) besonders problematische Aspekte der gegenwärtigen Praxis kritisch unter die Lupe: Den übermässigen Einfluss eines «Experten» auf die Urteilsfindung, die faktisch eingeschränkten Kontrollmöglichkeiten der Verteidigung sowie die mangelhaften gesetzlichen Grundlagen.
Abstract
Die Organe des Staates müssen die Rechtsordnung respektieren. Hiervon hängt unser Vertrauen in sie ab. In diesem Zusammenhang werden die Regelungen und die Praxis zur Vereinheitlichung des Strafprozesses der neuen StPO beurteilt. Darüber hinaus wurde die Verwendung von Beweismitteln, die illegal erlangt wurden, neu geregelt (Art. 141 Abs. 4 StPO). Der Beitrag versucht die weiterhin bestehenden Grauzonen und Probleme anhand unterschiedlicher Szenarien aufzuzeigen. (sk)
Abstract
Mit der Inkraftsetzung der StPO wurden auch die Vorschriften über die Verfahrenskosten vereinheitlicht. Diese Regelungen sind teilweise nicht ausreichend klar. Die Autoren haben versucht, auf einige praktisch bedeutsame Fragen eine Antwort zu finden.
Abstract
Art. 429 ff. StPO stützen die Ansprüche der beschuldigten Person auf Entschädigung und Genugtuung, wenn sie zu Unrecht angeklagt wurde, rechtswidrige Zwangsmassnahmen angewendet wurden oder, im Fall der Untersuchungs- und Sicherheitshaft, die zulässige Haftdauer überschritten wurde. Die Autoren betrachten die bisher zu den Bestimmungen ergangene Rechtsprechung des Bundes und der Kantone und legen dar, wie die Art. 429 ff. StPO nach ihrer Ansicht verstanden und angewendet werden müssen. (sk)
Abstract
Mit dem Inkrafttreten der neuen StPO wurde das Bundesgesetz über die verdeckte Ermittlung, das bisher die gesetzliche Grundlage für eine präventive Chatroomüberwachung bildete, ausser Kraft gesetzt. Dadurch entstand eine empfindliche Lücke, da die neue StPO keine Grundlage für präventive polizeiliche Tätigkeit gibt und sich in den kantonalen Gesetzen keine hinreichenden gesetzlichen Grundlagen finden. Der Verfasser behandelt das gesetzgeberische Versagen, das andauert; schildert die Möglichkeiten, mit denen man die Lücke hätte vermeiden können, und geht den Gründen für das eklatante gesetzgeberische Versagen nach.
Abstract
Art. 316 StPO erlaubt bzw. gebietet vielmehr eine Verhandlung zwischen den Parteien anzusetzen, um einen Vergleich zu erzielen. Allerdings definiert keine der Bestimmungen der StPO die Kriterien für eine solche Einigungsverhandlung. Es kann deshalb vorkommen, dass die Einigungsverhandlung mit der Mediation verwechselt wird. Daher empfiehlt sich eine Definition der Einigungsverhandlung. Vor Einführung der StPO war ein solches Verfahren auf Bundesebene nicht vorgesehen. Gleichwohl hatten einige Kantone die Einigungsverhandlung in ihrer Gesetzgebung aufgenommen. Der Beitrag untersucht die Situation vor und nach Inkrafttreten der StPO. (sk)
Abstract
Im Beitrag werden einige Problemfälle der Praxis in Bezug auf den Strafbefehl diskutiert. Obwohl die Lehre diese zum Teil vorhergesehen hat, sind weitere Problemfälle in Erscheinung getreten. Zu nennen sind hier Fragen hinsichtlich der fiktiven Bekanntgabe des Strafbefehls, des Fehlens einer Übersetzung des Textes in andere Sprachen, der Beachtung der kognitiven und sprachlichen Fähigkeiten des Angeklagten sowie zusätzlicher zivilrechtlicher Ansprüche. (sk)
Abstract
BGer – Der frühere Berner Nationalrat Ricardo Lumengo hat keine Wahlfälschung begangen, als er Wahlzettel für Immigranten ausfüllte: Das Bundesgericht hat den Freispruch des bernischen Obergerichts bestätigt. Die Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft wurde abgewiesen. (BGE 6B_605/2011)
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BGer – Die Gemeinde Unterengstringen ZH hat bei einem Submissionsverfahren für architektonische Projektstudien zu Recht die Volksmeinung berücksichtigt. Das Bundesgericht hiess eine Beschwerde der Gemeinde gut und wies den Fall ans Verwaltungsgericht zur Neubeurteilung zurück. (BGE 2C_770/2011)
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BGer – Krankenversicherungen müssen unter Umständen bei Brustkrebs-Patientinnen auch die Kosten für eine Operation an der gesunden Brust übernehmen. Das Bundesgericht hat die bis heute sehr restriktive Rechtsprechung in dieser Frage gelockert. (BGE 9C_850/2010)
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BGer – Der deutsche Unternehmer Hans Raab darf in seiner Fischfarm in Oberriet keine Melander mehr halten. Raab ist mit einer Beschwerde vor Bundesgericht erfolglos geblieben. Der Kanton St. Gallen hatte ihm die Fischhaltung 2011 wegen fehlender Bewilligung verboten. (Urteil 2C_985/2011)
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BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde eines chinesischen Ex-Polizisten gegen einen negativen Asylentscheid abgewiesen. Das Gericht kam zum Schluss, dass der Mann uigurischer Herkunft zum Zeitpunkt seiner Flucht aus China nicht behördlich verfolgt wurde. (Urteil D-6330/2011)
Abstract
BStGer – Das Bundesstrafgericht hat die Beschwerde eines Mitglieds der Hells Angels MC Zürich teilweise gutgeheissen. Die Bundesanwaltschaft muss ihm die Entschädigung um rund 8'000 auf über 27’000 Franken erhöhen. Der Beschwerdeführer hatte weit mehr gefordert. (Urteil BB.2011.87)
Abstract
Die Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) enthält eine Befreiungsmöglichkeit für bestimmte Unternehmen, die per Ende 2012 ausläuft. Das UVEK schlägt eine unbefristete Weiterführung mit zusätzlichen Anforderungen vor. Es hat eine entsprechende Verordnungsänderung in die Anhörung geschickt.
Abstract
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. Dezember 2011 bis und mit 16. Januar 2012 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und «Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar» des Push-Service Entscheide wiedergegeben.
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