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Liebe Leserinnen und Leser
 
Am 1. April 2012 treten die neuen Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft. Viel diskutiert wurde bereits im Vorfeld der neue Art. 8 UWG (Inkrafttreten am 1. Juli 2012) zu unlauteren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. Laurent Bieri, Qu’apporte le nouvel article 8 de la loi fédérale contre la concurrence déloyale ?, in: Jusletter 24. Oktober 2011). Die neuen Normen führen bei zahlreichen Unternehmen zu Handlungsbedarf, insbesondere bezüglich AGB, Internetauftritt und Adressdaten. Die konkrete Umsetzung wird allerdings dadurch erschwert, dass die neuen Normen sprachlich ungenau ausgefallen sind. Ahmet Kut und Dr. Demian Stauber stellen die neuen Normen des UWG vor und bieten Hinweise zu deren möglichen Auslegung für die Praxis.
 
Dr. Eugénie Holliger-Hagmann kritisiert konkret die Revision des Art. 8 UWG zur Konsumentenschutznorm. Wie ist der Konsumentenbegriff in den unterschiedlichen Schweizer Gesetzen definiert? Wie weit geht der Schutzbereich von Art. 8 UWG und welche Möglichkeiten bleiben den KMU?
 
Das Urteil des Bundesgerichts vom 11. Juli 2011 bespricht Nicole Zeller.  Das Gericht hält in seiner Entscheidung fest, dass der Verzicht der Vertragspartner auf Befugnisse im Vertrag betreffend der Gründung der Gesellschaft der Nordostschweizerische Kraftwerke AG (NOK-Vertrag) einschränkend auszulegen ist, somit also kein Vorzugrecht aus dem NOK-Vertrag bei Erneuerung einer Wasserkonzession besteht (vgl. auch die Kurzfassung: Nicole Zeller, Kein Vorzugsrecht aus NOK-Vertrag bei Erneuerung einer Wasserrechtskonzession, in: Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar, Push-Service Entscheide, publiziert am 20. Januar 2012).
 
Wieweit darf ein Rechtsanwalt bei der Ausübung seines Mandats gehen? Darf oder muss er sogar lügen, um seinen Mandanten zu schützen? Anaïs Loeffel beleuchtet die Problematik mit Blick auf Berufs- Verbands-  und Vertragspflichten des Rechtsanwalts.
 
Host-Provider befinden sich wegen fehlender Vollzugsmöglichkeiten praktisch in einem rechtsfreien Raum (zum Gerichtsstand: Alexander Kernen, Schützenhilfe für Opfer von Persönlichkeitsverletzungen im Internet, in: Jusletter 6. Februar 2012). Dr. Karl-Jascha Schneider-Marfels zeigt anhand einer Klage in der Schweiz gegen Facebook, welche Probleme bei der Durchsetzung der Ansprüche gegen Host-Provider auftreten können. Er plädiert für eine Anpassung von Art. 28 ZGB und eine effizientere Ausgestaltung der Rechtshilfe.
 
Seit einigen Jahren streiten sich die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) und Verleger um die Tragweite von Art. 93 Abs. 4 BV – «Auf die Stellung und die Aufgabe anderer Medien, vor allem der Presse, ist Rücksicht zu nehmen.» Darf die gebührenfinanzierte SRG die Verleger im Internet konkurrenzieren? Dr. Peter Studer stellt den Diskussionsstand dar und hält einen Kompromiss für möglich.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
   
Simone Kaiser Sarah Montani
Rechtsanwältin, Leiterin Jusletter Mitinhaberin Weblaw AG
Wissenschaftliche Beiträge
Ahmet Kut
Demian Stauber
Abstract

Per 1. April 2012 treten neue UWG-Bestimmungen in Kraft; per 1. Juli 2012 der revidierte Art. 8 UWG zu unlauteren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Gesetzgeber hat einen bunten Strauss von Themen in diese UWG-Revision gepackt. Im Beitrag werden die Neuerungen vorgestellt und ausgewählte Aspekte näher beleuchtet.

Urteilsbesprechungen
Nicole Zeller
Nicole Zeller
Abstract

Das Bundesgericht hält mit Urteil vom 11. Juli 2011 fest, dass der Verzicht der Vertragspartner auf Befugnisse im NOK-Vertrag (betreffend Gründung der Gesellschaft der Nordostschweizerischen Kraftwerke AG) einschränkend auszulegen ist. Das Vorzugsrecht des NOK-Vertrages gilt folglich nicht für Konzessionserneuerungen und -verlängerungen und der Axpo AG steht demnach aus dem NOK-Vertrag kein Vorzugsrecht bei der Erneuerung einer Wasserrechtskonzession zu.

Beiträge
Anaïs Loeffel
Abstract

Darf der Rechtsanwalt lügen oder hat er gar die Verpflichtung dazu, um seinen Mandanten zu schützen? Bei der Ausübung eines Mandats muss der Anwalt auf bestimmte Verhaltensweisen seines Mandanten reagieren, beispielsweise, wenn es widersprüchliche Anweisungen oder Zuweisungen von Honoraren aus fragwürdigen Quellen gibt. Beachtet werden müssen Berufs-, Verbands- und Vertragsregelungen, die den Anwalt in die richtigen Bahnen lenken und ihm eine unabhängige Berufsausübung ermöglichen. (sk)

Karl-Jascha Schneider-Marfels
Abstract

Social Media hat zunehmend Einfluss auf die Meinungsbildung. Das konkrete Beispiel einer Klage in der Schweiz gegen Facebook wegen einer Persönlichkeitsverletzung zeigt, welche Schwierigkeiten in der Praxis bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen gegen international tätige Host-Provider auftreten. Diese bewegen sich mangels effizienter Vollzugsmöglichkeiten faktisch gesehen in einem rechtsfreien Raum. Abhilfe im Bereich der Persönlichkeitsrechte könnte eine Anpassung von Art. 28 ZGB schaffen. Zudem erscheint es unerlässlich, die internationale Rechtshilfe effizienter auszugestalten – nicht zuletzt auch zum Schutz der Meinungsäusserungsfreiheit vor willkürlichen Eingriffen der Host-Provider.

Peter Studer
Abstract

Seit einigen Jahren balgen sich die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) und Verleger um die Tragweite von Art. 93 Abs. 4 BV, worin der Verfassungsgesetzgeber festlegt, dass er zwar für die rechtliche Regelung von Radio und Fernsehen «sowie andere Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung» zuständig ist (Art. 93 Abs. 1 BV), dabei aber auf die Stellung anderer Medien, «vor allem der Presse», Rücksicht zu nehmen hat (Art. 93 Abs. 4 BV). Was heisst das in Bezug auf die verstärkten Internet-Aktivitäten der SRG und deren Bekämpfung durch den Verlegerverband Schweizer Medien? Der Bundesrat fordert die Streithähne zu einem Kompromiss auf.

Essay
Eugénie Holliger-Hagmann
Eugénie Holliger-Hagmann
Abstract

Bei der UWG-Revision (UWG) wurde Art. 8 UWG über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Konsumentenschutznorm umgestaltet. Prima vista kann sich ein KMU gegen missbräuchliche Geschäftsbedingungen eines Anbieters künftig nicht mehr auf Art. 8 UWG berufen. Doch dem Parlament unterlief ein folgenschwerer Lapsus.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Wer bei einer Internet-Auktion verkaufte Ware nicht fristgerecht oder gar nicht liefern kann, ist nicht automatisch ein Betrüger. Die St. Galler Justiz muss auf Geheiss des Bundesgerichts ihren Schuldspruch gegen einen dubiosen Online-Händler überprüfen. (Urteil 6B_663/2011)

Jurius
Abstract

BGer – Wer in einem stabilen Konkubinat lebt, hat beim drittverschuldeten Tod seines Partners Anspruch auf eine Genugtuung. Laut einem Grundsatzurteil des Bundesgerichts müssen Konkubinatspartner gleich wie Ehegatten als «Angehörige» der verstorbenen Person gelten. (BGE 6B_368/2011)

Jurius
Abstract

BGer – Der ehemalige Chef vom Shop des Olympischen Museums in Lausanne bleibt in Untersuchungshaft. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen. Er wird verdächtigt, an seinem früheren Arbeitsplatz 1,8 Millionen Franken abgezweigt zu haben. (Urteil 1B_37/2012)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat das Urteil gegen einen Hausbewohner bestätigt, der 2008 einer Bar am Open-Air-Festival St. Gallen für eineinhalb Stunden den Strom abgedreht hat. Laut Gericht bestehen keine ernsthaften Zweifel an der Schuld des Mannes. (Urteil 6B_628/2011)

Jurius
Abstract

BGer – Der Gemeinderat von Dierikon ist auf eine Einsprache gegen seine Baubewilligung für die neue Filiale von Aldi Suisse zu Unrecht nicht eingetreten. Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer Firma aus der Nachbarschaft des geplanten Neubaus gutgeheissen. (Urteil 1C_346/2011)

Aus dem Bundesstrafgericht
Jurius
Abstract

BStGer – Der Pflichtverteidiger des gescheiterten Financiers Dieter Behring darf sein Mandat trotz Beleidigungen von seinem Klienten nicht abgeben. Nach Ansicht des Bundesstrafgerichts versucht Behring mit provokantem Verhalten, das Strafverfahren gegen sich zu verzögern. (Urteil BB.2011.141)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat den geplanten Kauf von Orange durch Apax Partners LLP (Apax) geprüft und diesen für unbedenklich befunden. Die vorläufige Prüfung hat keine Anhaltspunkte ergeben, dass der geplante Kauf eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt.

Jurius
Abstract

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (WEKO) hat festgestellt, dass auch die Glasfaser-Kooperationsverträge für die Stadt Genf und den Kanton Freiburg Kartellabreden enthalten, die wirksamen Wettbewerb beseitigen können. Daher können sie nicht im Voraus sanktionsbefreit werden. Mit seiner Analyse verbietet das Sekretariat der WEKO auch diese Kooperationen nicht, sondern zeigt den Unternehmen auf, wo ihre Projekte den Wettbewerb beeinträchtigen können. Im Anschluss an die gleiche Feststellung sind solche Verträge in Basel, Bern, Luzern und Zürich geändert worden.

Jurius
Abstract

Die Espoo-Konvention verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Nachbarländer bei Projekten zu konsultieren, die erhebliche grenzüberschreitende Umweltauswirkungen haben könnten. Die Länder, die der Konvention beigetreten sind, haben beschlossen, das Konsultationsverfahren zu verbessern und die Liste der Projekte zu aktualisieren. Der Bundesrat hat am 15. Februar 2012 die Botschaft zur Ratifizierung dieser Änderungen ans Parlament verabschiedet.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat die vom Parlament am 30. September 2011 verabschiedete Änderung des Bankengesetzes zur Regelung der «Too big to fail»-Problematik auf den 1. März 2012 in Kraft gesetzt. Systemrelevante Banken haben damit künftig strengere Anforderungen bei den Eigenmitteln, der Liquidität und der Organisation zu erfüllen. Gleichzeitig hat der Bundesrat Verordnungsänderungen beschlossen, welche die in der Gesetzesänderung enthaltenen steuerlichen Massnahmen umsetzen.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat unterstützt in seiner Stellungnahme die Einführung einer neuen Verfassungsbestimmung zur Familienpolitik, wie sie eine Parlamentskommission vorschlägt. Der Kommissionsentwurf sieht im Wesentlichen vor, die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit als Staatsaufgabe in der Bundesverfassung zu verankern. Dies erachtet der Bundesrat als Zielsetzung von grosser gesellschafts- und familienpolitischer Bedeutung. Der Bundesrat schliesst sich den Anträgen der Kommissionsminderheiten an und unterstützt eine Verfassungsbestimmung zur Harmonisierung der Alimentenbevorschussung.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat will die Aufsicht in der sozialen Krankenversicherung stärken und die Transparenz des Systems erhöhen. Die Instrumente der Aufsichtsbehörde zum Schutz der Krankenkassen und ihrer Versicherten sollen den heutigen Gegebenheiten angepasst werden. Der Bundesrat hat die entsprechende Botschaft und den Gesetzesentwurf ans Parlament überwiesen.

Jurius
Abstract

Erdgashochdruck- und Erdölleitungen sollen neu in die Störfallverordnung aufgenommen werden. Damit die Risiken in der Umgebung von störfallrelevanten Anlagen nicht weiter steigen, soll zudem die Koordination von Raumplanung und Störfallvorsorge verbessert werden. Diese beiden Massnahmen erhöhen die Sicherheit in der immer dichter bebauten Schweiz sowohl für die Bevölkerung als auch für die Umwelt. Das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Anhörung zur revidierten Verordnung eröffnet.

Jurius
Abstract

Einstimmig rät die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) ihrem Rat, die Vorlage zur Anpassung von verfahrensrechtlichen Bestimmungen zum anwaltlichen Berufsgeheimnis anzunehmen. Mit der Vorlage sollen die Regelungen zum Beizug anwaltlicher Dokumente als Beweismittel in den verschiedenen Verfahrensgesetzen des Bundes harmonisiert werden. Zudem stimmte sie einer Vorlage zur Straffung des Verfahrensablaufs zu.

Jurius
Abstract

Die Hoteliers sollen nicht von der Mehrwertsteuer befreit werden. Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) empfiehlt ihrem Rat den Vorschlag der Schwesterkommission des Nationalrats mit 8 zu 5 Stimmen zur Ablehnung.

Jurius
Abstract

Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) will an der Pauschalbesteuerung festhalten, jedoch die Mindestsätze anheben. Damit müssten pauschalbesteuerte Ausländerinnen und Ausländer mehr Steuern zahlen.