Liebe Leserinnen und Leser
Welche rechtlichen Instrumente stehen bei der Strafverfolgung der unterschiedlichen Beteiligten im Internet zur Verfügung? Genügt die aktuelle Rechtslage den Anforderungen hierfür? Seit Jahren streiten sich Wissenschaft und Praxis insbesondere im Hinblick auf den formellen Straftatsbegriff. Valentine Delaloye versucht die tatsächlich vorliegenden Probleme zu lokalisieren und bestimmt die formalen Voraussetzungen der Verfolgung von im Internet begangenen Straftaten sowie die Problematik der Territorialität.
Auch Séverine Roubaty befasst sich mit dem Themenbereich Cyberkriminalität. Sie betrachtet die aktuellen technischen Entwicklungen wie Cloud Computing und deren rechtliche Behandlung in der Schweiz. Mit Bezug auf das Übereinkommen über Computerkriminalität des Europarates bietet sie ein Update zu den rechtlichen Entwicklungen im In- und Ausland.
Der Bundesrat hat bereits Ende 2011 der Bundesversammlung beantragt, von Seiten der Schweiz sog. Gruppenanfragen der US-Behörden zuzulassen. Hierbei werden anhand pauschaler Verhaltensmuster Informationen von Bankkunden für Strafverfahren und Nachsteuern an die USA geliefert. Letztlich läuft dies auf eine Rasterfahndung hinaus. Prof. Dr. Rainer J. Schweizer diskutiert die Zulassung solcher Gruppenanfragen und kommt zu dem Schluss, dass es sich um ein den völkerrechtlichen Rechtshilfegrundsätzen widersprechendes Konstrukt handelt, welches die Steuerkonflikte mit den USA kaum beenden wird, sondern im Gegenteil erhebliche rechtliche Konflikte auslösen kann.
Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 2. Dezember 2011 die Besteuerung von landwirtschaftlich genutztem Bauland, welches sich im Geschäftsvermögen von Bäuerinnen und Bauern befindet, konkretisiert. Danach kann von einem steuerlich privilegierten Grundstück nur noch dann gesprochen werden, wenn es vom Geltungsbereich des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 1991 über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) erfasst ist. Pius Koller legt die ersten Erkenntnisse und Folgen des Urteils kurz dar.
Dr. Urs Egli beschäftigt sich mit der Frage der Parol Evidence Rule im angelsächsischen Recht. Diese Regel beschränkt bei schriftlich abgeschlossenen Verträgen die Einrede, man habe zusätzlich zur schriftlichen Vereinbarung noch weitere Abreden getroffen. Das erschwert die richterliche Vertragsauslegung und ist ein Grund dafür, weshalb Verträge im angelsächsischen Raum so lang sind.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
Simone Kaiser | Sarah Montani |
Rechtsanwältin, Leiterin Jusletter | Mitinhaberin Weblaw AG |