| Simone Kaiser | Sarah Montani |
| Rechtsanwältin, Leiterin Jusletter | Mitinhaberin Weblaw AG |
Abstract
Mit Urteil vom 2. Dezember hat das Bundesgericht das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau vom 1. November 2010 (WBE.2010.201) bestätigt; nicht in der Begründung, jedoch im Ergebnis. Das höchstrichterliche Urteil wird voraussichtlich weitreichende Konsequenzen auf die Besteuerung von Bauland im Geschäftsvermögen von Bäuerinnen und Bauern haben. Nachfolgend werden die ersten Erkenntnisse des Autors aus dem Urteil kurz dargelegt.
Abstract
Seit zwei Jahrzehnten debattieren Wissenschaft und Rechtsprechung über die Qualifizierung der Cyberkriminalität als Straftat. Der Beitrag zielt darauf ab, die wirklichen Probleme zu lokalisieren. Zum Beispiel: Ist die Unterteilung in formelle und materielle Straftat in der virtuellen Welt geeignet? Wird die Mediengesetzgebung es ermöglichen die Schwierigkeiten der formellen Straftat zu beseitigen? Ist das Internet lediglich mit einem Medium vergleichbar? Und schliesslich, sind die allgemeinen Regelungen zur Beteiligung ausreichend, um alle Verhaltensweisen, die zur Begehung einer Straftat im Internet gehören zu kriminalisieren? (sk)
Abstract
Die Ratifikation des Übereinkommens über Computerkriminalität des Europarates durch die Schweiz bietet Gelegenheit, eine Bestandsaufnahme des Schweizer Rechts in diesem Bereich durchzuführen und einen Blick auf das französische und deutsche Recht zu werfen. Insbesondere stellen Strafrechtler im Hinblick auf die jüngsten technischen Entwicklungen wie Cloud Computing bei der Definition des Angriffsobjekts nicht so sehr auf die Maschine ab, sondern vielmehr auf die Person, die durch die Tat betroffen wird. (sk)
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Der Bundesrat hat im letzten Jahr der Bundesversammlung beantragt, von Seiten der Schweiz sog. Gruppenanfragen der US-Behörden zuzulassen, welche bestimmte, pauschale Verhaltensmuster von Bankkunden umschreiben, nach denen – ohne einen zurechenbaren Verdacht des ersuchenden Staats – Informationen über irgendwelche Bankkunden für Strafverfahren und Nachsteuern an die USA geliefert werden sollen. Das läuft – unter Verletzung der Unschuldsvermutung – auf eine Rasterfahndung nach möglichen Steuerdelinquenten hinaus, wobei das Aussortieren der möglichen Dossiers nicht durch die Eidg. Steuerverwaltung erfolgt, sondern im freien Ermessen der Banken als Informationsinhaberinnen liegt.
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Im angelsächsischen Recht gilt die Parol Evidence Rule. Diese Regel beschränkt bei schriftlich abgeschlossenen Verträgen die Einrede, man habe zusätzlich zur schriftlichen Vereinbarung noch weitere Abreden getroffen. Das erschwert die richterliche Vertragsauslegung. Es ist deshalb wichtig, dass schriftliche Verträge ausführlich und vollständig sind. Für Verträge nach angelsächsischem Recht gilt der Grundsatz: Je länger desto besser.
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BGer – Die Basler Justiz hat gegen einen paranoiden Gewalttäter vorschnell die nachträgliche Verwahrung angeordnet. Obwohl nur wenig Aussicht auf Erfolg besteht, muss dem 29-jährigen Mann laut Bundesgericht die Chance gegeben werden, sich in einer Therapie zu bewähren. (Urteil 6B_487/2011)
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BGer – Die SUVA darf ihre Versicherungsleistungen gegenüber einer Genfer Motorradlenkerin um die Hälfte kürzen, die sich bei einem Fahrtraining auf einer französischen Rennstrecke schwer verletzte. Laut Bundesgericht muss der Fahrerkurs als Wagnis gelten. (Urteil 8C_472/2011)
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BVGer – Der Verein Münchener Brauereien kann laut Bundesverwaltungsgericht die Marke «Oktoberfest-Bier» in der Schweiz nicht schützen lassen. Gemäss Bundesgericht zählt der Begriff zum Gemeingut und wird von den Konsumenten nicht bestimmten Herstellern zugeordnet. (Urteil B-5168/2011)
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BGVer – Die Domain-Verwalterin SWITCH darf ihre Tochterfirma switchplus beim Wiederverkauf von Domain-Namen künftig nicht mehr bevorzugen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde von SWITCH gegen die letztjährige Verfügung des BAKOM in der Hauptsache abgewiesen. (Urteil A-3073/2011)
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Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat am 22. Februar 2012 eine Untersuchung gegen die Schweizerische Depeschenagentur AG (SDA) eröffnet. Die Vorabklärung hat Anhaltspunkte für unzulässige Verhaltensweisen der SDA ergeben.
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Wer die elektronische Infrastruktur des Bundes benutzt, ist künftig vor unzulässiger Datenbearbeitung geschützt. Zugleich wird die gesetzliche Grundlage geschaffen, damit der Betreiber dieser Infrastruktur bestimmte Daten rechtmässig bearbeiten kann. Der Bundesrat hat am 22. Februar 2012 die entsprechende Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) sowie die Ausführungsbestimmungen auf den 1. April 2012 in Kraft gesetzt.
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Der Bundesrat hat am 22. Februar 2012 die Botschaft zur Revision des Kartellgesetzes (KG) verabschiedet und dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet. Durch diese Revision sollen die Wettbewerbsentscheide rechtsstaatlich besser verankert und besonders schädliche Formen von Kartellabreden verboten werden. Ziel der KG-Revision ist die Beschleunigung und Verbesserung der Verfahren, was den Wettbewerb in der Schweiz intensivieren und den Wirtschaftsstandort langfristig stärken soll.
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Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu einer Teilrevision der Raumplanungsverordnung eröffnet. Die Verordnung beinhaltet einerseits die Anpassungen an die Ende 2011 beschlossene Revision des Raumplanungsgesetzes. Die Revision wird sämtliche altrechtlichen Wohnbauten ausserhalb der Bauzonen gleichstellen. Andererseits sollen in der Verordnung die Voraussetzungen für den Transport von Wärmeenergie aus Landwirtschaftsbetrieben in die Bauzonen angepasst werden.
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Die Entlöhnung von Stillpausen für Arbeitnehmerinnen soll gewährleistet werden. Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 22. Februar 2012 entschieden, eine entsprechende parlamentarische Initiative der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) zu unterstützen.
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Homosexuelle sollen die Kinder ihrer Partner adoptieren dürfen. Der Bundesrat hält dies im Interesse des Kindeswohls für angebracht. Eine uneingeschränkte Öffnung der Adoption für Schwulen- und Lesben-Paare lehnt er aber ab.
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Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SIK-N) fordert Massnahmen gegen Gewalt an Sportanlässen. Bahnen sollen sich künftig weigern dürfen, Hooligans zu transportieren. Und Hooligans sollen von Schnellgerichten verurteilt werden.
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