| Simone Kaiser | Sarah Montani |
| Rechtsanwältin, Leiterin Jusletter | Mitinhaberin Weblaw AG |
Abstract
Das Bundesgericht hat die Rahmenbedingungen für die Zulässigkeit von Antennensuchläufen zur Identifikation verdächtiger Personen definiert. Es hält die Regeln von Art. 273 StPO über die Erhebung von Verkehrsdaten nicht (ohne weiteres) für anwendbar, sondern bezeichnet Antennensuchläufe als Rasterfahndungen, die zur Aufklärung von Verbrechen nur zulässig seien, wenn von vornherein klar sei, dass lediglich einige wenige konkrete Zielpersonen identifiziert werden könnten. Der Autor setzt sich kritisch mit dieser neuen Rechtsprechung auseinander.
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Im Nachgang zum Fall Rappaz hat sich der Kanton Wallis vor kurzem von BGE 136 IV 97 distanziert. Der neue Art. 49bis der Geschäftsordnung der Strafvollzugsanstalten schliesst die Möglichkeit der Zwangsernährung eines Gefangenen gegen seinen Willen, den er ordnungsgemäss in einer Patientenverfügung ausdrückt, auch auf die Gefahr hin aus, dass er stirbt. Der Beitrag kommentiert diese Bestimmung sowie die jüngsten Ergänzungen zu den Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften über «Die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit bei inhaftierten Personen». Er zeigt anhand eines realen Falles, wie die Gefängnisse und medizinischen Dienste unter schwierigen Bedingungen effektiv zusammenarbeiten können. (sk)
Abstract
Die Publizität um bzw. der Rückzug eines Forschungsgesuches an den Schweizerischen Nationalfonds hat dem Thema «Gentest für den Hausgebrauch» anfangs 2012 zu viel Aufmerksamkeit verholfen. Fast unbemerkt ist dabei geblieben, dass mögliche Gefährdungen wohl weniger von derartigen streng regulierten Forschungsprojekten drohen, als von technischen Entwicklungen, die ausserhalb eines Forschungskontextes tatsächlich Gentests für jedermann ermöglichen.
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Neue medizinische Daten haben gezeigt, dass – unter bestimmten Bedingungen – HIV nicht mehr durch ungeschützten Geschlechtsverkehr übertragen wird. Es stellt sich die Frage, inwieweit diese medizinischen Erkenntnisse in die Entscheidfindung der Justizbehörden sowie in eine mögliche Änderung des Art. 231 StGB durch den Gesetzgeber einfliessen sollen. Um die Problematik möglichst umfassend zu betrachten, wird ein Blick auf die Lösungen in Frankreich und Kanada geworfen. Diese beiden Staaten verfolgen die Übertragung von HIV auch weiterhin. (sk)
Abstract
Eine laufende Teilrevision des Kollektivanlagengesetzes (KAG) steht im Zeichen der Anpassung des schweizerischen Kollektivanlagenrechts an den Stand aktueller internationaler Regulierung. Im Vordergrund steht dabei die Herstellung der Kompatibilität des KAG mit der im EU-Raum neu geschaffenen AIFM-Richtlinie, die sich an Verwalter alternativer Anlagen richtet. In der juristischen und politischen Diskussion wenig beachtet, aber nicht von geringerer Relevanz sind indessen auch die Reformen, die der gegenwärtige Entwurf im Bereich der öffentlichen Werbung und dem Vertrieb ausländischer kollektiver Kapitalanlagen in oder von der Schweiz aus mit sich bringt.
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Die Rechtsprechung musste sich in den letzten zehn Jahren vermehrt mit der Verwendung religiöser Symbole im öffentlichen Raum auseinandersetzen. Dies liegt an der Veränderung der religiösen Landschaft in den europäischen Ländern. Auch die Schule, als Spiegelbild der Gesellschaft, ist hier keine Ausnahme. Die Präsenz von Kruzifix und Kopftuch im Klassenzimmer wird scheinbar vom EGMR in Strassburg und den Schweizer Behörden unterschiedlich beurteilt. Der Autor hebt den grossen Respekt der Schweizer Gerichte gegenüber religiöser Minderheiten in Bezug auf das Vorhandensein religiöser Symbole in Schulen hervor. (sk)
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Vor 100 Jahren ist das Schweizerische Zivilgesetzbuch in Kraft getreten. Zu diesem Jubiläum wird die Schweizerische Post am 8. März 2012 eine Briefmarke herausgeben, welche dem Thema von Art. 2 ZGB «Treu und Glauben» gewidmet ist. Im Rahmen eines feierlichen Festaktes hat Bundesrätin Simonetta Sommaruga das neue Wertzeichen zusammen mit Peter Hasler, Verwaltungsratspräsident der Post, am 1. März 2012 im Bundeshaus der Presse vorgestellt. Der Beitrag befasst sich mit dieser Feier sowie mit einer Würdigung von Eugen Huber.
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BGer – Die im Kanton Appenzell Ausserrhoden noch tätigen Zahnärzte ohne Hochschulabschluss oder eidgenössisches Diplom dürfen ihre Leistungen ausser in Notfällen nicht zu Lasten der SUVA abrechnen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Betroffenen abgewiesen. (BGE 8C_210/2011)
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BGer – Eine Verurteilung für ein mengenmässig schweres Drogendelikt ist auch möglich, wenn der Deal gar nicht zustande gekommen ist. Das Bundesgericht hat das Urteil gegen einen Solothurner bestätigt, der für einen Kokaintransport vergeblich nach Madrid gereist ist. (BGE 6B_509/2011)
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BGer – Das Bundesgericht erinnert daran, dass Mieter ihre Wohnung nur dann untervermieten dürfen, wenn sie eine spätere Rückkehr planen. Wurde beim Vermieter keine Zustimmung für die grundsätzlich erlaubte Untervermietung eingeholt, kann dies eine Kündigung rechtfertigen. (BGE 4A_227/2011)
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BGer – Der Genfer MCG-Nationalrat Mauro Poggia kann eine Mitgliedschaft in der parlamentarischen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit nicht erzwingen. Das Bundesgericht ist auf seine Beschwerde gar nicht erst eingetreten. (Urteil 1C_65/2012)
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BGer – Die lebensgefährlichen Brandverletzungen, die sich eine Aargauerin im Solarium zugezogen hat, haben für den Geschäftsführer des Sonnenstudios definitiv keine strafrechtlichen Konsequenzen. Laut Bundesgericht wurde das Verfahren gegen ihn zu Recht eingestellt. (Urteil 1B_508/2011)
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BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen die Praxis der Stadt Luzern bei der Vergabe von Standplätzen für den Wochenmarkt abgewiesen. Die Ablehnung des Gesuches der Beschwerdeführerin war laut Urteil des Bundesgerichtes nicht willkürlich. (Urteil 2C_660/2011)
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BStGer – Zwei Staatsanwälte des Bundes müssen im Korruptionsverfahren gegen zwei malayische Amtsträger in den Ausstand treten. Das Bundesstrafgericht hat den beiden mutmasslichen Empfängern von Bestechungszahlungen des Alstom-Konzerns Recht gegeben. (Urteil BB.2011.135)
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Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im März 2012 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
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Nachfolgend wird eine nach Tagen geordnete Auflistung der wichtigsten Entscheide des Parlaments in der Woche vom 27. Februar bis 1. März 2012 wiedergegeben.
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Der Nationalrat hat in seiner neuen Zusammensetzung bei der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes eine Kehrtwende gemacht. Er hat Bestimmungen befürwortet, die er in einer ersten Beratung als zu scharf abgelehnt hatte. Damit hat er die Voraussetzung für den Rückzug der Landschaftsinitiative geschaffen.
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Der Nationalrat hat am 29. Februar 2012 das Steueramtshilfegesetz gutgeheissen, das die Voraussetzungen für den erleichterten Informationsaustausch bei Steuerdelikten schafft. Für den Entscheid zum ergänzten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit den USA reichte die Zeit nicht mehr.
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Verletzen Volksinitiativen den Kerngehalt der Grundrechte, soll das Parlament sie künftig noch vor einer Abstimmung für ungültig erklären können. Der Ständerat hat eine Motion aus dem Nationalrat mit Stichentscheid seines Präsidenten angenommen.
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Ausländische Staaten sollen Schweizer Bürger oder Unternehmen nicht mehr dazu zwingen können, Schweizer Recht zu verletzen. Um solche Verletzungen künftig zu verhindern, haben die Räte beim Bundesrat einen Entwurf für ein «Souveränitätsschutzgesetz» bestellt.
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In der Schweiz sollen Zwangsheiraten nicht mehr toleriert werden. Der Nationalrat hat am 28. Februar 2012 entsprechende Anpassungen in sechs Gesetzen gutgeheissen. Als starkes Zeichen gilt ein neuer Artikel im Strafgesetz: So soll hart bestraft werden, wer jemanden zu einer Ehe zwingt.
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Der Nationalrat hat am 28. Februar 2012 eine Parlamentarische Initiative abgelehnt, die die Möglichkeit der verdeckten Fahndung zur Verbrechensprävention in die Bundesverfassung aufnehmen wollte. Die grosse Kammer gibt der Regelung auf Gesetzesebene den Vorrang.
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Pokerturniere mit kleinen Einsätzen sollen auch ausserhalb des Familien- und Freundeskreises zugelassen werden, und das mit klaren Auflagen. Der Nationalrat unterstützte am 28. Februar 2012, mit 165 gegen 2 Stimmen, eine Motion seiner Rechtskommission.
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Der Ständerat hält an einem Mindestalter für Velofahrer und an einer Helmtragpflicht fest. Zudem will er im Gegensatz zum Nationalrat mehr Atem- statt Blutproben für «Blaufahrer». Neu schlägt die kleine Kammer ausserdem einen Artikel zu Fussgängerstreifen vor.
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National- und Ständerat empfehlen dem Stimmvolk, die Initiative «Für ein gesundes Klima» abzulehnen. Am 28. Februar 2012 hat sich der Ständerat dazu geäussert. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.
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Krankenkassen werden künftig wieder Beiträge für die Brillengläser von Kindern leisten müssen. Mit 34 zu 5 Stimmen hat der Ständerat am 27. Februar 2012 eine entsprechende Motion aus dem Nationalrat angenommen.
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