Umsetzung der Ausschaffungsinitiative: Zwei Varianten
Der Bundesrat hat am 24. Mai 2012 zwei Varianten zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative in die Vernehmlassung geschickt. Er favorisiert die erste Variante, die sowohl dem Ausweisungsautomatismus als auch der Verhältnismässigkeit und dem Menschenrechtsschutz Rechnung trägt. Die zweite Variante sieht einen sehr weiten Deliktskatalog vor und kann im Einzelfall die Menschenrechte verletzen. Auf die Ausarbeitung einer dritten Variante hat der Bundesrat verzichtet.
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