Jusletter

Vormundschaftsbehörde Oberglatt muss Erben entschädigen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Erbrecht, Beziehungen zwischen Eltern und Kindern. Vormundschaft / Erwachsenenschutz
  • Zitiervorschlag: Jurius, Vormundschaftsbehörde Oberglatt muss Erben entschädigen, in: Jusletter 4. Juni 2012
BGer – Die Mitglieder der Vormundschaftsbehörde Oberglatt ZH müssen dafür gerade stehen, dass eine Beiständin Geld ihres Schützlings abgezweigt hat. Das Bundesgericht hat die Behördenmitglieder zur Zahlung von 108’000 Franken verpflichtet. (Öffentliche Beratung im Verfahren 5A_19/2012)

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.