Vormundschaftsbehörde Oberglatt muss Erben entschädigen
BGer – Die Mitglieder der Vormundschaftsbehörde Oberglatt ZH müssen dafür gerade stehen, dass eine Beiständin Geld ihres Schützlings abgezweigt hat. Das Bundesgericht hat die Behördenmitglieder zur Zahlung von 108’000 Franken verpflichtet. (Öffentliche Beratung im Verfahren 5A_19/2012)
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