Beginn der Immunität bei neugewählten Nationalratsmitgliedern
Massgeblich für die Frage, ab wann eine Person Mitglied des Nationalrats sein kann und damit der parlamentarischen Immunität untersteht, ist nicht der Zeitpunkt der Vereidigung sondern die förmliche Konstituierung des Parlaments. Bis zu diesem Zeitpunkt sind neu in den Nationalrat gewählte Personen noch nicht definitiv gewählt, deshalb nicht Mitglieder des Rats und nicht durch Immunität geschützt.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Förmliche Ratsmitgliedschaft als Voraussetzung für die Immunität
- 3. Zeitpunkt des Eintritts der Immunität
- 4. Materielle statt formelle Betrachtungsweise?
- 5. Ungleichbehandlung von Neugewählten und Bisherigen?
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare