| Simone Kaiser | Sarah Montani |
| RA, stellv. Verlagsleiterin Leiterin Jusletter | Mitinhaberin Weblaw AG |
Abstract
Der Verfasser setzt sich mit dem Urteil des Bundesgerichts 6B_345/2011 vom 17. November 2011 (nun publiziert als BGE 138 IV 13) zum «Nacktwanderer» und der angewendeten Ausserrhodischen Strafnorm auseinander, welche die öffentliche grobe Verletzung von Sitte und Anstand pönalisiert. Er untersucht, ob die Kantone angesichts Art. 335 StGB kompetent sind, das Nacktwandern zu verbieten, und ob eine auf Sitte und Anstand verweisende Strafnorm dem Legalitätsprinzip genügen kann. Da viele Kantone Tatbestände dieser Art kennen, ist der Beitrag über den «Nacktsport» hinaus relevant.
Abstract
Das Bundesgericht hat einen Grundsatzentscheid betreffend den Anspruch auf Fluglärmentschädigung bei vermieteten Wohnliegenschaften getroffen. Die Ausarbeitung eines Bewertungsmodells zur Quantifizierung der fluglärmbedingten Minderwerte durch ein nicht mitentscheidendes Mitglied der Schätzungskommission war zulässig. Die Minderwerte gestützt auf dieses Bewertungsmodell (ESchK / IAZI) und nicht auf dasjenige der Enteignerin Flughafen Zürich AG und der Zürcher Kantonalbank (MIFLU II) zu ermitteln, war rechtens. Ebenfalls bestätigt wurde der Entscheid, den Zinsenlauf erst fünf Jahre nach dem Stichtag 1. Januar 1997 beginnen zu lassen. Der Autor beurteilt den Entscheid im Wesentlichen als richtig.
Abstract
Grooming ist derzeit in aller Munde. Die Autorin befasst sich mit dem Begriff und der aktuellen Diskussion über die Notwendigkeit eines Grooming-Artikels. Es wird abgeklärt, inwieweit die bestehenden Gesetzesnormen ausreichend sind, um das gewünschte Verhalten zu sanktionieren oder ob und inwiefern Änderungsbedarf besteht.
Abstract
Massgeblich für die Frage, ab wann eine Person Mitglied des Nationalrats sein kann und damit der parlamentarischen Immunität untersteht, ist nicht der Zeitpunkt der Vereidigung sondern die förmliche Konstituierung des Parlaments. Bis zu diesem Zeitpunkt sind neu in den Nationalrat gewählte Personen noch nicht definitiv gewählt, deshalb nicht Mitglieder des Rats und nicht durch Immunität geschützt.
Abstract
Mit der bundesweiten Regelung des Zivilprozessrechts wurde auch die Zuständigkeit des Handelsgerichtes vereinheitlicht. Dabei entstand Unsicherheit über die Frage, ob ein Anlagekunde, der gegen die Bank klagen will, das Handelsgericht anrufen kann. Eine vertiefte Analyse der Rechtslage zeigt auf, dass dies möglich ist.
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BGer – Google muss Gesichter und Fahrzeugkennzeichen auf Street View nicht restlos anonymisieren. Laut Bundesgericht genügt es, wenn Google die wenigen Bilder, die der automatischen Verpixelung entgehen, auf Verlangen betroffener Personen nachträglich von Hand verwischt. (BGE 1C_230/2011)
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BGer – Die Zürcher Stadtpolizei darf im Informationssystem POLIS die Daten über einen Mann weiter speichern, obwohl sie die Untersuchung gegen ihn eingestellt hat. Laut Bundesgericht könnten die Informationen noch zur Aufklärung des bisher ungelösten Falles dienen. (BGE 1C_439/2011)
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BGer – Banken müssen ihre internen Personendaten auf Verlangen eines Kunden auch dann offen legen, wenn sie ihm damit Material für eine Schadenersatzklage liefern. Das Bundesgericht hat einen Zürcher Entscheid gegen die Credit Suisse (CS) bestätigt. (BGE 4A_688/2011)
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BGer – Ein Bauer aus der Berner Gemeinde Steffisburg muss sein Grundstück definitiv entrümpeln. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen, dessen Kampf mit dem Chaos und den Behörden kürzlich in einem Film über sog. Messies zu sehen war. (Urteil 1C_320/2011)
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BGer – Ein ehemaliger Polizeiangestellter darf nicht mehr für die kantonale Polizei Neuenburg arbeiten, da er auch ausserhalb seines Dienstes zu oft pornografische Webseiten besuchte. Das Bundesgericht wies die Berufung des Mannes ab. Dieser hatte angegeben, die Webseiten nur dienstlich im Kampf gegen Kinderpornografie genutzt zu haben. (Urteil 8C_325/2011) (sk)
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BVGer – Die Logistikbasis der Armee (LBA) hat einen Kadermitarbeiter wegen seiner Verurteilung für Konsum und Besitz von harter Pornografie zu Recht vom Dienst freigestellt. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen. (Urteil A-372/2012)
Abstract
Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Bundesrat Didier Burkhalter, und der Vorsteher des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD), Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann, im Namen des Bundes, sowie Regierungspräsident Pascal Broulis, als Vertreter der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), haben am 5. Juni 2012 in Bern eine Vereinbarung unterzeichnet, welche den politischen Dialog Bund-Kantone zu Europafragen regelt. Damit wird ein permanentes politisches Leitorgan zum Informationsaustausch in Europafragen zwischen Bund und Kantonen eingerichtet.
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Die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen (EKF) publiziert einen Online-Leitfaden für die Anwendung der UNO-Frauenrechtskonvention CEDAW in der Schweiz. Er macht Anwältinnen, Anwälte und Rechtsberatungsstellen vertraut mit diesem internationalen Instrument und zeigt anhand von Modellbeispielen, wie es vor Schweizer Gerichten genutzt werden kann.
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Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. April 2012 bis und mit 16. Mai 2012 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und «Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar» des Push-Service Entscheide wiedergegeben.
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Nachfolgend wird eine nach Tagen geordnete Auflistung der wichtigsten Entscheide des Parlaments in der Woche vom 4. bis 7. Juni 2012 wiedergegeben.
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Der Ständerat bleibt bei seinem «Ja» zum Gesetz über die internationale Quellenbesteuerung, das die Umsetzung der Steuerabkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich in der Schweiz regeln soll. Dies hat er stillschweigend beschlossen.
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Das Bundesgericht soll auch in Zukunft Gesetze anwenden müssen, die der Verfassung widersprechen. Der Ständerat hat eine Verfassungsänderung deutlich abgelehnt. Anders als der Nationalrat stellt er sich gegen eine Verfassungsgerichtsbarkeit.
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Zwangsheiraten werden in der Schweiz nicht mehr toleriert. Wie der Nationalrat hat der Ständerat entsprechende Anpassungen in sechs Gesetzen gutgeheissen. Insbesondere wird das Strafgesetz verschärft: Wer jemanden zu einer Ehe zwingt, soll dafür härter bestraft werden. Dieser Grundsatz war im Ständerat am 5. Juni 2012 unumstritten. Alle Votanten sprachen sich dafür aus, dass schärfer gegen Zwangsheiraten vorgegangen werden soll.
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Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie soll in der Bundesverfassung verankert werden. Davon profitieren sollen nicht bloss «Bilderbuchfamilien» mit Mutter, Vater und zwei Kindern. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat dem revidierten und ergänzten Verfassungsartikel zugestimmt.
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