Liebe Leserinnen und Leser
In Verfahren vor Gerichts- und Verwaltungsinstanzen hat jede Person Anspruch auf gleiche und gerechte Behandlung sowie auf Beurteilung innert nützlicher Frist. Ein zentrales Element bildet dabei der Anspruch auf rechtliches Gehör. Dieser beinhaltet u.a. das Recht auf Stellungnahme (Replikrecht). Das Bundesgericht sieht laut Urteil vom 12. April 2012 keinen Anlass, die für gerichtliche Instanzen geltende Praxis zum Replikrecht auch auf Verwaltungsinstanzen auszudehnen. Dr. Markus Lanter kritisiert das Urteil hinsichtlich seiner allgemeingültigen Formulierung und Begründung.
Das am 1. April 2012 in Kraft getretene revidierte UWG sorgt gerade im Bereich E-Commerce und damit rund um Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG für Diskussionen. Was genau ist elektronischer Geschäftsverkehr? Welche Mindestangaben müssen auf Websites vorhanden sein (vgl. auch Lukas Bühlmann / Michael Schüepp, Impressumspflicht für Angebote auf Online-Auktionsplattformen?, in: Jusletter 16. April 2012)? Inwieweit müssen AGB zugänglich gemacht werden? Prof. Dr. Rolf H. Weber und Christoph A. Wolf hinterfragen im Besonderen das konzeptionelle Vorgehen bei der E-Commerce Gesetzgebung in der Schweiz und deren Vereinbarkeit mit der EU-Rechtsentwicklung.
Auch Raffaello Consigli widmet sich einem aktuellen und stark umstrittenen Themenbereich, dem geplanten ACTA-Abkommen («Anti-Counterfeiting Trade Agreement»). Die teilnehmenden Nationen bzw. Staatenbünde planen, mithilfe von internationalen Standards Produkt- und Markenpiraterie zu bekämpfen. Der Autor stellt die Rolle der Zolldienste im Kampf gegen Rechtsverletzung des Geistigen Eigentums, die aktuelle Gesetzgebung der Schweiz sowie die europäischen Reglementierungen dar und wagt einen Blick in die Zukunft.
Die Bundesanwaltschaft hat nach zweijähriger Untersuchung am 22. November 2011 ein gegen zwei Gesellschaften des Alstom-Konzerns geführtes Strafverfahren abgeschlossen. Prof. Dr. Monika Roth nimmt die zwei Entscheide zum Anlass, sich im Rahmen eines Diskussionsbeitrags mit den aufsichtsrechtlichen Vorgaben für Banken und Art. 102 StGB (Verantwortlichkeit von Unternehmen – Strafbarkeit) auseinanderzusetzen.
Nachdem Deutschland und die Schweiz am 5. April 2012 ein Ergänzungsprotokoll zum Steuerabkommen vom 21. September 2011 unterzeichnet hatten, regte sich in beiden Ländern Widerstand. Dr. Hermann Thebrath zeigt in Form eines Updates die Problemfelder auf (vgl. Hermann Thebrath, Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz, in: Jusletter 31. Oktober 2011 und Revidiertes Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz, in: Jusletter 7. Mai 2012).
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
Simone Kaiser | Sarah Montani |
RA, stellv. Verlagsleiterin Leiterin Jusletter | Mitinhaberin Weblaw AG |