Jusletter

Waren müssen an letzter Innenkasse des Geschäfts bezahlt werden

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Strafrecht Schweiz Besonderer Teil, Straftaten gegen das Vermögen
  • Zitiervorschlag: Jurius, Waren müssen an letzter Innenkasse des Geschäfts bezahlt werden, in: Jusletter 18. Juni 2012
BGer – Wer seinen Grosseinkauf nicht spätestens an der letzten Innenkasse des Geschäfts bezahlt, begeht Diebstahl. Auch das Bundesgericht hat einer Baslerin nicht abgenommen, dass sie für ihren prall gefüllten Einkaufswagen draussen am Gemüsestand bezahlen wollte. (Urteil 6B_100/2012)

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