Polizeidaten: Stadtpolizei Zürich muss POLIS-Daten nicht löschen
BGer – Die Zürcher Stadtpolizei darf im Informationssystem POLIS die Daten über einen Mann weiter speichern, obwohl sie die Untersuchung gegen ihn eingestellt hat. Laut Bundesgericht könnten die Informationen noch zur Aufklärung des bisher ungelösten Falles dienen. (BGE 1C_439/2011)
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