MBV: Pflichten zur Bescheinigung von Mitarbeiterbeteiligungen
Der Bundesrat hat am 27. Juni 2012 die Mitarbeiterbeteiligungsverordnung (MBV) erlassen, welche die Pflichten der Arbeitgeber bei der Abgabe von Mitarbeiterbeteiligungen umschreibt. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
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