Krankenkassenprämien – Iranerin bekommt Recht
BGer – Der Kanton Solothurn darf die Übernahme der Krankenkassenprämien für eine nothilfebedürftige Iranerin nicht davon abhängig machen, dass sie in die zugewiesene Kollektivunterkunft zieht. Das Bundesgericht hat der Frau Recht gegeben. (BGE 8C_65/2012)
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