Beschwerde gegen Berner Sozialhilfegesetz abgewiesen
BGer – Wer im Kanton Bern Sozialhilfe beantragt, muss auch künftig eine Vollmacht unterzeichnen, damit die Sozialdienste über ihn alle nötigen Informationen einholen können. Das Bundesgericht hat am 4. September 2012 Beschwerden gegen das revidierte Sozialhilfegesetz abgewiesen. (Öffentliche Beratung im Verfahren 8C_949/2011)
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