Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Schwerverkehrsabgabe: LSVA-Erhöhung 2009 unzulässig
Rechtsgebiete:
Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren
Zitiervorschlag: Jurius, Schwerverkehrsabgabe: LSVA-Erhöhung 2009 unzulässig, in: Jusletter 29. Oktober 2012
BVGer – Die Erhöhung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) im Jahr 2009 ist nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts nicht zulässig. Das Gericht hat zwei Transportfirmen Recht gegeben. Das letzte Wort könnte das Bundesgericht haben. (Urteile A-268/2012 und A-276/2012)