Schwerverkehrsabgabe: LSVA-Erhöhung 2009 unzulässig
BVGer – Die Erhöhung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) im Jahr 2009 ist nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts nicht zulässig. Das Gericht hat zwei Transportfirmen Recht gegeben. Das letzte Wort könnte das Bundesgericht haben. (Urteile A-268/2012 und A-276/2012)
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