Rauchverbot: Kein Aufschub für Basler «Fümoar»-Beizen
BGer – In zwei Basler «Fümoar»-Beizen darf nicht geraucht werden, auch wenn das Bundesgericht in ihrem Verfahren noch nicht definitiv entschieden hat: Das Gericht hat den Beschwerden der zwei Gastrobetriebe die aufschiebende Wirkung verweigert. (Verfügung im Verfahren 2C_911/2012)
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