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Liebe Leserinnen und Leser
 
Am 1. Juli 2012 ist der revidierte Art. 8 UWG in Kraft getreten. Erstmals wurde damit für die Schweiz eine Norm geschaffen, die eine echte AGB-Inhaltskontrolle ermöglicht. Der Wortlaut der Vorschrift ist allerdings nicht wirklich geglückt. Unklar ist insbesondere, ob und inwiefern sich die einzelnen Tatbestandselemente bei der Prüfung inhaltlich sinnvoll trennen lassen und in welcher Weise sie sich aufeinander beziehen. Prof. Dr. Florent Thouvenin untersucht die wesentlichen Fragen zur Struktur von Art. 8 UWG: Wie ist der Begriff des «erheblichen und ungerechtfertigten Missverhältnisses» auszulegen? Wann liegt ein Verstoss gegen Treu und Glauben vor? Wie ist der Begriff des Konsumenten zu verstehen welche Regelung gilt übergangsrechtlich?
 
Abgewiesene Asylsuchende dürfen nach Art. 43 Abs. 2 AsylG keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Laut Urteil des Bundesgerichts vom 26. April 2012 ist diese Vorschrift in ausserordentlichen Fällen nicht mit dem Grundsatz aus Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) vereinbar. Dr. Tobias Grasdorf-Meyer kommentiert das Urteil im Hinblick auf die problematische Kombination von Nothilfe für abgewiesene Asylbewerber und dem fehlenden Rechtsschutz im Bereich der Härtefallbewilligungen. (Vgl. auch Ruth Beutler, Nothilfe und Arbeitsverbot, in: Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar, Push-Service Entscheide, publiziert am 7. September 2012.)
 
Auch Prof. Dr. Valérie Junod beschäftigt sich mit der Problematik der Vereinbarkeit eines Verbotes mit Art. 8 EMRKIm Fall Costa und Pavan gegen Italien vom 28. August 2012 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass ein vollständiges Verbot einer Präimplantationsdiagnostik unverhältnismässig sein kann. Diese Entscheidung hat gerade im Hinblick auf die geplante Revision des Bundesgesetzes über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung auch auf die Schweiz Einfluss.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
   
Simone Kaiser Sarah Montani
RA, Stv. Verlagsleiterin
Leiterin Jusletter
Mitinhaberin Weblaw AG
Wissenschaftliche Beiträge
Florent Thouvenin
Florent Thouvenin
Abstract

Mit dem neuen Art. 8 UWG verfügt die Schweiz erstmals über eine gesetzliche Grundlage für eine AGB-Inhaltskontrolle. Die Formulierung des Tatbestands ist allerdings wenig geglückt. Unklar ist namentlich, ob und inwiefern sich die einzelnen Tatbestandselemente voneinander trennen lassen und in welcher Weise sie sich aufeinander beziehen. Ziel dieses Beitrags ist es, dem Tatbestand von Art. 8 UWG eine Struktur zu entnehmen, die als Leitlinie für die Anwendung der neuen Norm bei der Prüfung von AGB dienen kann.

Urteilsbesprechungen
Tobias Grasdorf-Meyer
Tobias Grasdorf-Meyer
Abstract

Im BGE 2C_459/2011 vom 26. April 2012 kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass das Arbeitsverbot für abgewiesene Asylsuchende nach Art. 43 Abs. 2 AsylG in ausserordentlichen Fällen nicht mit dem Anspruch auf Achtung des Privatlebens nach Art. 8 EMRK vereinbar ist. Die Pirouetten, die das Bundesgericht in der Begründung und im Urteilsspruch vollführt, weisen auf Mängel im schweizerischen Ausländer- und Asylrecht hin. Zu Problemen führt vor allem die Kombination von Nothilfe für abgewiesene Asylbewerber und fehlendem Rechtsschutz im Bereich der Härtefallbewilligungen.

Valérie Junod
Valérie Junod
Abstract

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erachtet die in Italien geltende rechtliche Regelung, welche Präimplantationsdiagnostik (PID) in vitro vollständig verbietet und gleichzeitig die Pränaltadiagnostik mit der Möglichkeit der Abtreibung von erkrankten Föten zulässt, als inkohärent. Das kürzlich ergangene Urteil des EGMR hat Auswirkungen auf die Schweiz, welche mittels einer Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) versucht, das aktuell geltende absolute Verbot der PID zu lockern. (bk)

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Der Flughafen Genf darf seinem Bodenpersonal zumindest bis Ende 2013 nur 20 freie Sonntage gewähren. Laut Bundesgericht sind entsprechende Ausnahmebewilligungen für die Schweizer Flughäfen zwar nicht rechtskonform. Entscheiden soll aber der Bundesrat. (Öffentliche Beratung im Verfahren 2C_149/2012)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat es der Obwaldner Ausgleichskasse verwehrt, die überhöhten Dividendenbezüge eines Architekten als AHV-pflichtigen Lohn zu behandeln. Laut Gericht sind im konkreten Fall die Voraussetzungen für ein solches Vorgehen nicht erfüllt. (Urteil 9C_669/2011)

Jurius
Abstract

BGer – In zwei Basler «Fümoar»-Beizen darf nicht geraucht werden, auch wenn das Bundesgericht in ihrem Verfahren noch nicht definitiv entschieden hat: Das Gericht hat den Beschwerden der zwei Gastrobetriebe die aufschiebende Wirkung verweigert. (Verfügung im Verfahren 2C_911/2012)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Die Erhöhung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) im Jahr 2009 ist nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts nicht zulässig. Das Gericht hat zwei Transportfirmen Recht gegeben. Das letzte Wort könnte das Bundesgericht haben. (Urteile A-268/2012 und A-276/2012)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA ersetzt am 1. November 2012 die bestehende Bankenkonkursverordnung-FINMA durch die neue Bankeninsolvenzverordnung-FINMA. Die neue Verordnung vereinigt die Ausführungsbestimmungen zum Sanierungs- und Konkursverfahren von Banken und Effektenhändlern in einem Erlass. Sie vervollständigt die schweizerische Gesetzgebung im Bereich des Insolvenzrechts und der Krisenvorsorge und erfüllt die internationalen Anforderungen.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat beschlossen, die Postorganisationsverordnung per 1. Dezember 2012 in Kraft zu setzen. Sie enthält insbesondere Bestimmungen für die Umwandlung der Post in eine Aktiengesellschaft und zum Verhältnis zwischen dem Bund als Besitzer der Post und dem Unternehmen.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. Oktober 2012 eine Totalrevision der Verordnung über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens des Bundes (Org-VöB) verabschiedet. Diese tritt auf den 1. Januar 2013 in Kraft.

Jurius
Abstract

Die Totalrevision des über 100-jährigen Versicherungsvertragsgesetzes lässt weiter auf sich warten. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) will den Entwurf, der Verbesserung für Versicherte gebracht hätte, zurück an den Bundesrat schicken.

Jurius
Abstract

Die Solidarhaftung auf dem Bau als Mittel gegen Lohndumping stösst auch bei der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) auf Zustimmung. Unternehmen sollen für ihre Subunternehmen gerade stehen, wenn diese Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen missachten.

Jurius
Abstract

Die Veröffentlichung geheimer Dokumente soll nicht mehr bestraft werden. Die umstrittene Strafnorm richtet sich meist gegen Medienschaffende. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats (RK-S) stimmte einer entsprechenden parlamentarischen Initiative knapp zu.

Jurius
Abstract

Ein Betreibungsregisterauszug soll künftig anzeigen, ob eine Person unter Vormundschaft steht. Nach der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) hat auch jene des Ständerates (RK-S) einer entsprechenden parlamentarischen Initiative Folge gegeben.