Sozialversicherung: Architekt muss keine AHV auf Dividende zahlen
BGer – Das Bundesgericht hat es der Obwaldner Ausgleichskasse verwehrt, die überhöhten Dividendenbezüge eines Architekten als AHV-pflichtigen Lohn zu behandeln. Laut Gericht sind im konkreten Fall die Voraussetzungen für ein solches Vorgehen nicht erfüllt. (Urteil 9C_669/2011)
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