| Simone Kaiser | Sarah Montani |
| RA, Stv. Verlagsleiterin Leiterin Jusletter | Mitinhaberin Weblaw AG |
Abstract
Entscheide über die Visumserteilung und die Bewilligung der Einreise sind durch schengenrechtskonforme Auslegung und Anwendung des nationalen Ausländerrechts und unter Wahrung von Bundesverfassung und EMRK zu fällen. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit BVGE 2011/48 den richtigen Weg eingeschlagen, doch müssen weitere Schritte auf diesem zu einer ausländer-, freizügigkeits-, schengen-, verfassungs- und konventions- bzw. völkerrechtlichen Gesamtsicht folgen.
Abstract
Die Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU und EFTA haben die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz für «EU-/EFTA-Ausländer» wesentlich erleichtert. Schwieriger gestaltet sich die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz allerdings für Angehörige aus sog. Drittstaaten, was gerade im IT-Bereich zu personellen Engpässen führen kann. Auch in Steuerangelegenheiten sind Besonderheiten bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz durch einen sog. Drittstaatenangehörigen zu beachten. Die Ausführungen befassen sich mit der Zulassung von Drittstaatenangehörigen zum schweizerischen Arbeitsmarkt und deren daraus folgender Steuerpflicht.
Abstract
Nach knapp sechs Jahren strebt der Bundesrat bereits wieder eine Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches an. Die vorgesehene Zurückdrängung der Geld- zugunsten der Freiheitsstrafe bringt klar zum Ausdruck, dass es sich um eine Verschärfungsvorlage handelt, die nicht zuletzt auch wegen des politischen und medialen Drucks entstanden ist. Nach Meinung der Autoren sind die einzelnen Revisionspunkte unter dem Aspekt der Erhaltung der Sanktionenvielfalt differenziert zu betrachten.
Abstract
2007 trat ein neues Sanktionenrecht in Kraft. Nun soll vieles unter politischem Druck und zum Teil mit empirisch unbelegten Behauptungen rückgängig gemacht werden. Vorgesehen sind u.a. die grosszügige Wiederzulassung kurzer Freiheitsstrafen, der Wegfall bedingter Geldstrafen und die Degradierung der Sanktion der gemeinnützigen Arbeit zur blossen Vollzugsform, namentlich für Freiheitsstrafen. Für diese soll auch der Vollzug mittels Electronic Monitoring möglich werden. Präventiv brächte all dies keine Verbesserung. Auch träten rechtsstaatliche Probleme auf oder würden verschärft, ganz abgesehen vom beträchtlichen administrativen und finanziellen Mehraufwand im Vergleich zu heute. Es gäbe sinnvollere Investitionen im Bereich der inneren Sicherheit.
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BGer – Die Pflicht zur Herausgabe von Retrozessionen gilt laut Bundesgericht auch für Banken, die Kundenvermögen betreuen. Nach Ansicht des Bundesgerichts entsteht bei Banken durch die Annahme der Vergütungen von Fondsanbietern ein Interessenkonflikt. (BGE 4A_127/2012)
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BGer – Das Fälschen eines E-Mails kann auch dann strafbar sein, wenn es keine elektronische Signatur trägt. Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Mannes wegen Urkundenfälschung bestätigt, der abgeänderte E-Mails an seine Geldgeber verschickte. (BGE 6B_130/2012)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hat ein weiteres Mal bestätigt, dass die Krankengrundversicherung nicht für eine In-vitro-Fertilisation (IVF) aufkommen muss. Eine Frau aus dem Kanton Freiburg hat erfolglos versucht, das höchste Gericht umzustimmen. (Urteil 9C_835/2011)
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BGer – Die 62-jährige Zürcher Linksaktivistin Andrea Stauffacher muss definitiv eine Haftstrafe verbüssen. Das Bundesgericht hat ihre Beschwerde gegen die Verurteilung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 17 Monaten durch das Bundesstrafgericht abgewiesen. (Urteile 6B_299/2012 und 6B_294/2012)
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BStGer – Die Berner Strafverfolgungsbehörden müssen gegen ihren Willen das Strafverfahren im Zusammenhang mit dem SVP-Inserat «Kosovaren schlitzen Schweizer auf!» übernehmen. Das Bundesstrafgericht hat im Streit um die Zuständigkeit ein Machtwort gesprochen. (Urteil BG.2012.26)
Abstract
Der Bundesrat hat die Botschaft zur Verlängerung des dringlichen Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 zur Änderung des Epidemiengesetzes (Versorgung der Bevölkerung mit Heilmitteln) zuhanden des Parlaments verabschiedet. Mit der Vorlage wird die Geltungsdauer von vier Artikeln verlängert, die mit der Teilrevision des Epidemiengesetzes im Jahre 2006 eingefügt wurden. Diese Verlängerung ist nötig, um eine gesetzliche Lücke zu verhindern.
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Zinsen der Pflichtwandelanleihen (Cocos) von systemrelevanten Banken und Zinsen von Anleihen mit Forderungsverzicht (Write-down Bonds) werden ab 1. Januar 2013 von der Verrechnungssteuer befreit. Der Bundesrat hat beschlossen, entsprechende Änderungen des Verrechnungssteuergesetzes auf dieses Datum hin in Kraft zu setzen.
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Der Bundesrat hat auf den 1. Januar 2013 Bestimmungen im Strafgesetzbuch und im Militärstrafrecht in Kraft gesetzt, die den Verfassungsartikel konkretisieren, den Volk und Stände am 30. November 2008 mit der Unverjährbarkeitsinitiative angenommen hatten. Demnach ist schwerer sexueller Missbrauch dann unverjährbar, wenn er an Kindern unter zwölf Jahren begangen wurde. Diese Regelung gilt auch für Straftaten, die am 30. November 2008 noch nicht verjährt waren.
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Lotteriegewinne bis 1'000 Franken sind ab 1. Januar 2013 verrechnungssteuerfrei. Für die direkte Bundessteuer gilt die neue Freigrenze ab 1. Januar 2014. Der Bundesrat hat am 31. Oktober 2012 die Inkraftsetzung der entsprechenden Änderungen in den Bundesgesetzen über die Verrechnungssteuer (VSTG) und die direkte Bundessteuer (DBG) auf diese Termine hin beschlossen.
Abstract
Künftig sollen mehr Behörden auf Daten im Strafregister zugreifen können, damit sie ihre Aufgaben zu Gunsten der Sicherheit erfüllen können. Im Gegenzug wird der Datenschutz verbessert: Die Behörden sollen gezielt nur jene Daten einsehen können, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben brauchen. Das Auskunftsrecht der Betroffenen wird erweitert. Diese Neuerungen sieht der Vorentwurf für ein Strafregistergesetz vor, das der Bundesrat am 31. Oktober 2012 in die Vernehmlassung geschickt hat.
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Die Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) bleibt dabei: Das Bundesgericht soll Gesetze, die der Verfassung widersprechen, nicht mehr anwenden müssen. Die Kommission empfiehlt dem Nationalrat mit 13 zu 11 Stimmen, an diesem Entschluss festzuhalten.
Abstract
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im November 2012 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
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