| Simone Kaiser | Sarah Montani |
| RA, Stv. Verlagsleiterin Leiterin Jusletter | Mitinhaberin Weblaw AG |
Abstract
Das seit 1. Februar 2011 geltende Bundesgesetz über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen (RuVG) regelt die Rückerstattung von in der Schweiz gesperrten Geldern, wenn infolge des Versagens des Justizsystems im betreffenden Staat ein Rechtshilfeverfahren zu keinem Ergebnis führt. Das RuVG hat viele Vorteile und seine Effektivität kann, trotz einiger rechtlicher Mängel, nicht bestritten werden. So werden Gelder der ihrer Macht enthobenen oder zurückgetretenen Staatschefs seit dem 1. Februar 2011 zurückerstattet, sofern die Voraussetzungen der Anwendbarkeit, insbesondere die Rechtmässigkeit der Rückerstattung, vorliegen. (sk)
Abstract
Der Traum vom Eigenheim ist gerade bei Familien ungebrochen. Verheiratete kaufen ihr Wohneigentum meist im Miteigentum oder als einfache Gesellschaft. Dabei wird oft vernachlässigt, dass der wirtschaftlich schwächere Ehegatte allenfalls ein beträchtliches Risiko eingeht. Miteigentum mit ungleichen Quoten, präzise Gesellschaftsverträge oder Alleineigentum sollten deshalb vermehrt geprüft werden. Kern dieses Beitrages bildet eine Exceldatei, mit welcher sich Alleineigentum, Miteigentum mit verschiedenen Quoten, einfache Gesellschaft mit und ohne Gesellschaftsvertrag unter dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung durchrechnen lassen.
Abstract
Der Beitrag stellt die juristischen Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung von Open Source Software dar. Der Autor beschreibt zudem das Vorgehen bei der Prüfung der Open Source Compliance und wie dabei festgestellte Verletzungen der OSS-Lizenz behoben oder umgangen werden können.
Abstract
Auf den 1. November 2012 wurden die nationalen Leerverkaufsregelungen in der Europäischen Union durch einen einheitlichen, in der neuen EU-Leerverkaufsverordnung festgeschriebenen Regulierungsrahmen ersetzt. Der Beitrag gibt einen Überblick über den neuen Regulierungsrahmen für Leerverkäufe in Europa.
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BGer – Das Bundesgericht hat mit einem Urteil faktisch das Ende von Rauchvereinen zum Betrieb von Raucherlokalen besiegelt. Laut Gericht dienen solche Vereine der Umgehung des Gesetzes und ändern nichts daran, dass Gaststätten öffentlich zugänglicher Raum sind. (Urteil 6B_75/2012)
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BGer – Der Zürcher Oberstaatsanwalt Martin Bürgisser wird sich für seine Äusserungen in einem Bülacher Pub definitiv nicht wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses verantworten müssen. Die Beschwerde von SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli wurde vom Bundesgericht abgewiesen. (Urteil 1C_344/2012)
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BVGer – Fehlbare Piloten dürfen gleich behandelt werden wie Verkehrssünder. Laut Bundesverwaltungsgericht liegt keine unzulässige Doppelbestrafung vor, wenn zusätzlich zu einer Busse der Entzug des Fahr- beziehungsweise des Pilotenausweises verhängt wird. (Urteil A-5692/2011)
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Bedrohte Zeuginnen und Zeugen in Strafverfahren des Bundes und der Kantone werden in der Schweiz in Zukunft besser geschützt. Eine neue nationale Zeugenschutzstelle beim Bundesamt für Polizei (fedpol) führt zu diesem Zweck ab 2013 Schutzprogramme durch. Mit dieser Massnahme werden Zeugen auch ausserhalb der eigentlichen Verfahrenshandlungen und nach Abschluss des Verfahrens geschützt.
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Um ein hohes Schutzniveau der Gesundheit und der Umwelt sicherzustellen und technische Handelshemmnisse zu vermeiden, hat der Bundesrat die Chemikalienverordnung (ChemV) und die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) an die Entwicklung der europäischen Gesetzgebung angeglichen. Die revidierten Verordnungen treten am 1. Dezember 2012 in Kraft. Dank einer harmonisierten Kennzeichnung werden die Chemikalien ohne Handelshemmnisse zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) zirkulieren können. Zudem müssen Stoffe, die in der EU als «besonders besorgniserregend» eingestuft sind, in der Schweiz die gleichen Anforderungen erfüllen.
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Der Bundesrat hat am 7. November 2012 die Ausführungsbestimmungen zum neuen Namens- und Bürgerrecht sowie zum neuen Erwachsenenschutzrecht verabschiedet. Die Änderung der Zivilstandsverordnung und der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen treten zusammen mit den beiden Revisionen des Zivilgesetzbuches am 1. Januar 2013 in Kraft.
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Mit den Änderungen im Heilmittelgesetz (HMG) verbessert der Bundesrat den Zugang der Bevölkerung zu Arzneimitteln und die Rahmenbedingungen für die biomedizinische Forschung und Industrie. Dabei soll der Marktzugang für Komplementär- und Phytoarzneimittel erleichtert und eine grössere Vielfalt an kindergerechten Arzneimitteln verfügbar gemacht werden. Weiter werden die Bestimmungen zu Rabatten und Boni sowie die Selbstmedikation neu geregelt.
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Der Bundesrat will die Verjährungsfrist für die Verfolgung von schweren Vergehen von sieben auf zehn Jahre erhöhen. Damit trägt er dem Umstand Rechnung, dass insbesondere Wirtschaftsstrafverfahren oft komplex sind und Zeit erfordern. Er hat dazu am 7. November 2012 die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. In der Vernehmlassung wurde das Vorhaben mehrheitlich begrüsst.
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Für die Hotellerie soll bei der Mehrwertsteuer weiterhin ein Sondersatz gelten. Nach der nationalrätlichen hat sich auch die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) dafür ausgesprochen. Die WAK des Nationalrates kann damit eine Gesetzesvorlage ausarbeiten.
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Die Aarhus-Konvention, die den Zugang zu Umweltinformationen und die Beteiligung an Verfahren regelt, bleibt umstritten. Nur knapp hat sich die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) für die Ratifizierung ausgesprochen.
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Die Beschränkung für Ausländer, Grundstücke in der Schweiz zu kaufen, soll beibehalten werden. Die nationalrätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-N) will die einst geplante Aufhebung der Lex Koller wegen der hohen Immobilienpreise und Mieten stoppen.
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Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. September 2012 bis und mit 16. Oktober 2012 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und «Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar» des Push-Service Entscheide wiedergegeben.
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