Kein Strafverfahren gegen Zürcher Oberstaatsanwalt
BGer – Der Zürcher Oberstaatsanwalt Martin Bürgisser wird sich für seine Äusserungen in einem Bülacher Pub definitiv nicht wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses verantworten müssen. Die Beschwerde von SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli wurde vom Bundesgericht abgewiesen. (Urteil 1C_344/2012)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare