Neue Massnahmen zum Schutz vor Chemikalien
Um ein hohes Schutzniveau der Gesundheit und der Umwelt sicherzustellen und technische Handelshemmnisse zu vermeiden, hat der Bundesrat die Chemikalienverordnung (ChemV) und die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) an die Entwicklung der europäischen Gesetzgebung angeglichen. Die revidierten Verordnungen treten am 1. Dezember 2012 in Kraft. Dank einer harmonisierten Kennzeichnung werden die Chemikalien ohne Handelshemmnisse zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) zirkulieren können. Zudem müssen Stoffe, die in der EU als «besonders besorgniserregend» eingestuft sind, in der Schweiz die gleichen Anforderungen erfüllen.
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