Liebe Leserinnen und Leser
In den Jahren 2010 bis 2012 erwarben deutsche Behörden verschiedener Bundesländer bei unterschiedlichen Schweizer Banken entwendete Daten deutscher Kunden. Der Ankauf der Datenträger führte zu weitreichenden juristischen und politischen Diskussionen: Im Mittelpunkt stehen die Frage nach der Zulässigkeit des Erwerbs und der Verwertbarkeit der Daten sowie die Verhandlungen zur Ratifizierung des Steuerabkommens Deutschland-Schweiz. Kürzlich kündigte die deutsche Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die Schaffung eines neuen Straftatbestandes gegen den Steuerdaten-Ankauf an. François-Roger Micheli und Prof. Dr. Christian-Nils Robert werfen bei der Analyse der Problematik entwendeter Daten im Zusammenhang mit durch Private eingereichten Steuerdenunziationen einen Blick auf die Handhabung in der Schweiz und vergleichen diese mit der Rechtslage in Frankreich, Belgien, Italien, den Niederlanden und Deutschland. Den aktuellen Stand der Diskussion in Deutschland legt Prof. Dr. Uwe Hellmann dar und untersucht, ob es eines neuen Straftatbestandes überhaupt bedarf oder ob das geltende deutsche Strafrecht diese Fälle bereits erfasst.
Am 30. Oktober 2012 hat das Bundesgericht einen weiteren wegweisenden Entscheid zu Retrozessionen mit Blick auf die sog. Bestandespflegekommissionen im Vermögensverwaltungsgeschäft gefällt. Prof. Dr. Peter Nobel kommentiert das Urteil, stimmt ihm im Ergebnis aber nur teilweise zu: Dem Bundesgericht sei insoweit zuzustimmen, dass Interessenkonflikten am besten mit Offenlegung zu begegnen sei. Keine Zustimmung verdiene das Urteil aber, wenn es im Konzern die wirtschaftliche Einheit desselben ausblende und konzerninterne Zahlungen als mit einem Interessenkonflikt belastete Drittleistungen qualifiziere.
Dr. Beat Mathys und Prof. Dr. Vito Roberto nehmen das genannte Urteil des Bundesgerichts zum Anlass, der Frage des Verjährungsbeginns und der Verjährungsfrist von Bestandespflegekommissionen nachzugehen.
Zu guter Letzt berichtet Prof. Dr. Daniel Jositsch zu den aktuellen Tendenzen in der strafrechtlichen und strafprozessrechtlichen Gesetzgebung.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
Simone Kaiser | Sarah Montani |
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