Freiheitsstrafe gegen Skinhead bestätigt
BGer – Ein Walliser Skinhead muss wegen Mordversuchs definitiv 11 Jahre ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des heute 24-Jährigen abgewiesen, der seinem Opfer 2009 wegen einer harmlosen Bemerkung über Hitler den Hals aufgeschnitten hatte. (Urteil 6B_215/2012)
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