Jusletter

Freiheitsstrafe gegen Skinhead bestätigt

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben
  • Zitiervorschlag: Jurius, Freiheitsstrafe gegen Skinhead bestätigt, in: Jusletter 19. November 2012
BGer – Ein Walliser Skinhead muss wegen Mordversuchs definitiv 11 Jahre ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des heute 24-Jährigen abgewiesen, der seinem Opfer 2009 wegen einer harmlosen Bemerkung über Hitler den Hals aufgeschnitten hatte. (Urteil 6B_215/2012)

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