Liebe Leserinnen und Leser
Gegenüber in der Schweiz oder in anderen Ländern straffällig gewordenen Ausländern kann ein Einreiseverbot in die Schweiz verhängt werden. Mit inzwischen in den BVGE publiziertem Urteil vom 6. Juni 2011 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die Verweigerung eines Besuchsvisums für einen mit einem unbefristeten Einreiseverbot belegten Drittstaatsangehörigen. Prof. Dr. Peter Uebersax kommentiert das Urteil und zeigt auf, welche weiteren Schritte auf dem Weg zu einer schengen- und menschenrechtskonformen Visums- und Einreiseregelung folgen müssen.
Der Aufnahme der Erwerbstätigkeit und Steuerpflicht sog. Drittstaatenangehöriger in der Schweiz widmen sich Rolf Kuhn und Severine Vogel. Während die Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU und EFTA die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz für «EU-/EFTA-Ausländer» wesentlich erleichtert haben, sind die Hürden für Drittstaatenangehörige hoch gesteckt. Nur wenn kein Bewerber mit Rekrutierungspriorität gefunden werden kann, kann ein Drittstaatenangehöriger in der Schweiz beschäftigt werden. Zudem sind auch Besonderheiten in Steuerfragen zu beachten.
Der Bundesrat strebt nach nur knapp sechs Jahren erneut eine Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches an. Gleich zwei Beiträge beschäftigen sich mit den umstrittenen Änderungen des Sanktionensystems. Prof. Dr. Daniel Jositsch und Michelle Richner betrachten die einzelnen Revisionspunkte unter dem Aspekt der Erhaltung der Sanktionenvielfalt differenziert. Sie halten die Änderungen, obwohl sie etwas verfrüht erscheinen, aufgrund der anhaltenden Kritik in der Strafpraxis für unumgänglich. Prof. Dr. Franz Riklin würdigt die wesentlichen Inhalte der Botschaft des Bundesrates vom 4. April 2012 viel kritischer. Seiner Meinung nach bringt die geplante Revision präventiv kaum eine Verbesserung, vielmehr könnten rechtsstaatliche Probleme neu auftreten oder verschärft werden. Letztlich sei offen, wie und wie häufig die Neuerungen in der Praxis umgesetzt würden und welche administrativen, sozialen und insbesondere auch finanziellen Folgen diese nach sich ziehen könnten.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
Simone Kaiser | Sarah Montani |
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