Jusletter

Unverjährbarkeitsinitiative: Gesetzesänderung tritt in Kraft

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung
  • Zitiervorschlag: Jurius, Unverjährbarkeitsinitiative: Gesetzesänderung tritt in Kraft, in: Jusletter 5. November 2012
Der Bundesrat hat auf den 1. Januar 2013 Bestimmungen im Strafgesetzbuch und im Militärstrafrecht in Kraft gesetzt, die den Verfassungsartikel konkretisieren, den Volk und Stände am 30. November 2008 mit der Unverjährbarkeitsinitiative angenommen hatten. Demnach ist schwerer sexueller Missbrauch dann unverjährbar, wenn er an Kindern unter zwölf Jahren begangen wurde. Diese Regelung gilt auch für Straftaten, die am 30. November 2008 noch nicht verjährt waren.

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