Altlastensanierung Deponie Illiswil: Grundeigentümer erhalten Recht
BGer – Das Berner Amt für Wasser und Abfall muss vertieft prüfen, ob und in welcher Höhe die heutigen Grundeigentümer die Kosten für die Vorabklärung zur Sanierung der Deponie Illiswil mittragen müssen. Das Bundesgericht hat den sieben Betroffenen Recht gegeben. (BGE 1C_231/2012)
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