Harmonisierung der Strafrahmen
Der Bundesrat will die Strafrahmen auf der Grundlage des neuen Sanktionensystems harmonisieren. Er hat deshalb am 9. Januar 2013 entschieden, die betreffende Gesetzesrevision zurückzustellen. So kann er die noch ausstehenden Beschlüsse des Parlaments zur vorgeschlagenen Änderung des Sanktionensystems berücksichtigen, die insbesondere die Wiedereinführung der kurzen Freiheitsstrafen und die Begrenzung der Geldstrafen auf 180 Tagessätze vorsieht.
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