Heilmittelgesetz: Freispruch für Ex-Spitalapothekerin bestätigt
BGer – Die ehemalige Apothekerin des Freiburger Kantonsspitals hat sich mit der Annahme von Zahlungen von Pharmafirmen definitiv nicht strafbar gemacht. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Schweizerischen Heilmittelinstituts Swissmedic abgewiesen. (BGE 6B_771/2011)
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