| Simone Kaiser | Sarah Montani |
| RA, Stv. Verlagsleiterin Leiterin Jusletter | Mitinhaberin Weblaw AG |
Abstract
Im Frühling 2012 setzte sich das Bundesgericht mit zwei Fällen (BGE 138 I 162 und Urteil des Bundesgerichts 2C_930/2011 vom 1. Mai 2012) auseinander, bei denen es um den Anspruch auf ausreichende Sonderschulung eines behinderten resp. hochbegabten Kindes ging. Ausgehend von den bundesgerichtlichen Erwägungen in diesen zwei Urteilen widmet sich der Beitrag ausgewählten Frage- und Problemstellungen im Zusammenhang mit dem Anspruch auf ausreichende und unentgeltliche Sonderschulung von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung. Eine zusammenfassende Würdigung der beiden Urteile des Bundesgerichts schliesst den Aufsatz ab.
Abstract
Die Urteilsbesprechung befasst sich mit den Grundsätzen der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zur Verweigerung des Vorsorgeausgleichs in der Scheidung, welche das Bundesgericht in seinem Leiturteil BGE 133 III 497 aufgestellt und erst kürzlich mit Urteil 5A_796/2011 vom 5. April 2012 bestätigt hat. Einigen Überlegungen zum Verhältnis von Rechtsmissbrauchsverbot und Unbilligkeitsregel folgen abschliessend ein paar kritische Anmerkungen zur geplanten Revision.
Abstract
Kürzlich hat der Internationale Gerichtshof in Den Haag (IGH) den Status des internationalen Gewohnheitsrechts zu Fragen der Immunität von Staaten bekräftigt. Der IGH hat die Mindestbedingungen zur staatlichen Gewährung der Immunität bei Vollstreckung von Urteilen festgelegt. Die neuste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) besagt allerdings, dass ein Staat, der die Immunität über diese Mindestanforderungen hinaus garantiert, das Recht auf ein faires Verfahren im Sinne der EMRK in unverhältnismässigem Masse verletzt. Das Schweizer Recht sieht im Moment Immunität über dieses Minimum hinaus vor, dadurch könnte es gegen die Regelungen der EMRK verstossen. (sk)
Abstract
Die Europäische Union hat mit der Ausarbeitung und Genehmigung der neuen europäischen Erbrechtsverordnung einen riesigen Schritt hin zur Vereinheitlichung der auf Nachlässe anwendbaren Regeln des internationalen Privatrechts gemacht. Angesichts der Komplexität und Vielfalt der derzeit in den einzelnen Ländern in Kraft stehenden Systeme stellt das neue Regime eine regelrechte Revolution dar. (bk)
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BGer – Die ehemalige Apothekerin des Freiburger Kantonsspitals hat sich mit der Annahme von Zahlungen von Pharmafirmen definitiv nicht strafbar gemacht. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Schweizerischen Heilmittelinstituts Swissmedic abgewiesen. (BGE 6B_771/2011)
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BGer – Ein 52-jähriger Basler Automechaniker, der eine Lehrtochter mit massivem psychischem Druck jahrelang zu Sex genötigt hat, muss für vier Jahre ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat die Verurteilung des Mannes wegen Vergewaltigung bestätigt. (Urteil 6B_385/2012)
Abstract
BGer – Wer eine geladene und entsicherte Waffe auf einen Menschen richtet, macht sich laut Bundesgericht auch dann der «Gefährdung des Lebens» schuldig, wenn er den Finger nicht am Abzug hat. Laut Gericht besteht immer die Möglichkeit, dass sich ein Schuss löst. (Urteil 6B_317/2012)
Abstract
BVGer – Das Bundesamt für Energie (BFE) muss prüfen, ob die neue Hochspannungsleitung zwischen Bitsch und Ulrichen VS im Boden verlegt werden kann. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Gegnern der geplanten Freileitungsvariante Recht gegeben. (Urteil A-4795/2011)
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Nach einer Woche intensiver Verhandlungen haben die rund 140 teilnehmenden Staaten am 19. Januar 2013 die Quecksilberkonvention verabschiedet. Dank diesem Abkommen wird es in Zukunft möglich sein, die für Mensch und Umwelt hochgiftigen Quecksilberemissionen weltweit zu senken. Die Schweiz begrüsst diesen Erfolg, an dem sie in besonderem Masse beteiligt war.
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Am 16. Januar 2013 hat der Bundesrat beschlossen, das neue Steueramtshilfegesetz auf den 1. Februar 2013 in Kraft zu setzen. Das Referendum wurde nicht ergriffen. Neu sind damit auch Gruppenersuchen gemäss internationalem Standard möglich.
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Der Bundesrat spricht sich gegen die Eidgenössische Volksinitiative «Für den Schutz fairer Löhne» (Mindestlohn-Initiative) aus. Er hat am 17. Januar 2013 die entsprechende Botschaft ans Parlament verabschiedet. Die Initiative verlangt von Bund und Kantonen, dass sie die Festlegung von Mindestlöhnen in Gesamtarbeitsverträgen fördern und einen gesetzlichen nationalen Mindestlohn festsetzen. Nach Ansicht des Bundesrats stellen die Initiantinnen und Initianten damit die Lohnfestsetzungsmechanismen in Frage, die sich in der Schweiz schon seit Jahrzehnten bewährt haben.
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Opfer von Straftaten und deren Angehörige sollen nach dem Abschluss des Strafverfahrens darüber informiert werden, wenn der Täter freikommt oder Hafturlaub erhält. Eine entsprechende Gesetzesanpassung wird in der Vernehmlassung zum Vorentwurf der Kommission für Rechtsfragen (RK-N) des Nationalrats begrüsst.
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Die Eigenmittelanforderungen an Banken, die nicht als systemrelevant gelten, sollen nicht begrenzt werden. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) lehnt es ab, für Kantonalbanken und Raiffeisen eine Maximalzahl festzulegen.
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Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. November 2012 bis und mit 16. Dezember 2012 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und «Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar» des Push-Service Entscheide wiedergegeben.
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