RK-N: Opfer von Straftaten sollen Informationen über Täter erhalten
Opfer von Straftaten und deren Angehörige sollen nach dem Abschluss des Strafverfahrens darüber informiert werden, wenn der Täter freikommt oder Hafturlaub erhält. Eine entsprechende Gesetzesanpassung wird in der Vernehmlassung zum Vorentwurf der Kommission für Rechtsfragen (RK-N) des Nationalrats begrüsst.
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