Schicksal des Mietverhältnisses an einer Baurechtsbaute bei Untergang des Baurechts
Die Vermietung von im Baurecht erstellten Bauten ist während der Dauer des Baurechts unproblematisch. Unklar ist die Rechtslage, wenn die zwischen dem Baurechtsberechtigten und dem Mieter vereinbarte Mietdauer über den Zeitpunkt des Ablaufs des Baurechts fortdauert. Nachfolgend soll nach einem Überblick über die Lehrmeinungen ein Lösungsansatz dargestellt werden.
Inhaltsverzeichnis
- I. Ausgangslage
- 1. Praxisbezogener Anwendungsfall
- 2. Materialien
- II. Rechtliches
- 1. Allgemeines zum Untergang des Baurechts
- 2. Analoge Anwendung der mietrechtlichen Bestimmungen zur Handänderung
- 3. Keine Gleichsetzung mit der Konstellation einer Handänderung bei der Miete, jedoch Parallelen zum Untermietverhältnis
- III. Lösungsansatz
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