Neue Ausfallhaftung von Unternehmen
Teilrevision des Entsendegesetzes vom 14. Dezember 2012
Die am 14. Dezember 2012 vom Parlament verabschiedete Teilrevision des Entsendegesetzes (EntsG) begründet für Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes eine weitgehende Ausfallhaftung. Das neue Haftungsregime ist dabei nicht nur auf internationale, sondern ebenso auf reine Binnensachverhalte anwendbar und geht über die Haftung für die Einhaltung bestehender Mindestlohnvorschriften hinaus, indem ein Erstunternehmer auch für die Folgen eines Bauunfalls haftet. Die Autoren untersuchen die zentralen Neuerungen und spielen die neue Haftung anhand einiger Fallbespiele durch.
Inhaltsverzeichnis
- I. Revision des Entsendegesetzes
- 1. Ausgangslage
- 2. Die zwei Runden der Teilrevision
- a. Die erste Revisionsrunde
- b. Die zweite Revisionsrunde
- 3. Konkretisierung auf Verordnungsebene
- II. Ein Grundfall und seine Lösung
- 1. Der Grundfall
- 2. Überlegungen zur Lösung unseres Grundfalls
- a. Gerichtsstand
- b. Anwendbares Recht
- c. Zweistufiges Vorgehen
- d. Haftungsbefreiung
- III. Drei Variationen zum Grundfall
- 1. Haftung auch für den fehlbaren Subunternehmer mit Sitz in der Schweiz
- 2. Haftung auch für die Folgen eines Arbeitsunfalls
- 3. Haftung für sämtliche Subunternehmer über die ganze Vertragskette
- IV. Schluss
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