Aufhebung der Bestimmungen zum Vorauszahlungsvertrag
Der Bundesrat erachtet die ersatzlose Aufhebung der Bestimmungen zum Vorauszahlungsvertrag als sachgerecht. Dies hat er am 3. Juli 2013 in seiner Stellungnahme zu einem Entwurf der Kommission für Rechtsfragen des Ständerats (RK-S) festgehalten. Die heute praktisch bedeutungslosen Bestimmungen werden im Wirtschaftsleben seit Längerem durch das Konsumgüterleasing und andere Konsumkreditverträge abgelöst.
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