Kopftuchverbot an Thurgauer Schule unzulässig
BGer – Zwei muslimische Mädchen dürfen in der Thurgauer Gemeinde Bürglen weiterhin mit dem Kopftuch zur Schule. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Gemeinde abgewiesen, die Grundsatzfrage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit eines Kopftuchverbots an Schulen aber offen gelassen. (Öffentliche Beratung im Verfahren 2C_794/2012)
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