Art. 2 Abs. 3 GeBüV: Kann in dieser Verordnung zum neuen Rechnungslegungsrecht ganz generell auf einen Standard verwiesen werden?
Sikander von Bhicknapahari
Rechtsgebiete:
Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Aktienrecht
Zitiervorschlag: Sikander von Bhicknapahari, Art. 2 Abs. 3 GeBüV: Kann in dieser Verordnung zum neuen Rechnungslegungsrecht ganz generell auf einen Standard verwiesen werden?, in: Jusletter 21. Oktober 2013
Der Bundesrat erhielt im neuen Rechnungslegungsrecht (nRLR) an zwei Stellen das Recht, eine Verordnung zu erlassen. Einerseits wurde die bereits aufgrund des bisherigen Rechts bestehende GeBüV den neuen Bestimmungen angepasst, andererseits wurde eine zweite Verordnung, die VASR, neu erlassen. Im Zusammenhang mit Art. 2 Abs. 3 der GeBüV stellt sich die Frage, ob der Gesetzgeber tatsächlich einen Verweis in Rechnungslegungsstandards beabsichtigte.
Inhaltsverzeichnis
1. Zur Entstehung der GeBüV
2. Folgen der Verschiebung von Art. 962 in Art. 957 OR
3. Integrale Anwendung
4. Standards im Gesetz
5. Gerichtsentscheide
6. Neues Rechnungslegungsrecht
7. Mögliche Swiss GAAP FER Normen, die zur Anwendung gelangen könnten
8. VASR Einfluss / andere Standards
9. Kosten
10. Bestimmtheitsgebot
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