Rechtmässige Meldung von Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz
Der Bundesrat will gesetzlich festlegen, unter welchen Voraussetzungen eine Meldung von Arbeitnehmenden, die auf Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz hinweisen (sog. Whistleblower), rechtmässig ist. Er hat am 20. November 2013 die Botschaft zur entsprechenden Teilrevision des Obligationenrechts verabschiedet. Den Schutz vor einer Kündigung nach einer rechtmässigen Meldung baut der Bundesrat vorerst nicht aus.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare