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Was uns das (zur amtlichen Publikation bestimmte) Urteil des Bundesgerichts 9C_523/2013 vom 28. Januar 2014 über das Verhältnis der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) zum Erbrecht lehrt – und was nicht!

  • Autor/Autorin: Regina Aebi-Müller
  • Rechtsgebiete: Erbrecht, Berufliche Vorsorge
  • Zitiervorschlag: Regina Aebi-Müller, Was uns das (zur amtlichen Publikation bestimmte) Urteil des Bundesgerichts 9C_523/2013 vom 28. Januar 2014 über das Verhältnis der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) zum Erbrecht lehrt – und was nicht!, in: Jusletter 3. März 2014
Angesichts stetig wachsender Vorsorgevermögen stellt sich die Frage, in welchem Verhältnis die gebundene Selbstvorsorge der Säule 3a zum Erbrecht steht. Zwar ist sich die Lehre diesbezüglich mittlerweile weitgehend einig, ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichts fehlte jedoch bislang. Ein zur amtlichen Publikation vorgesehenes Urteil des Bundesgerichts 9C_523/2013 vom 28. Januar 2014 befasst sich nun erstmals ausdrücklich mit dem Verhältnis von Erbrecht und gebundener Selbstvorsorge. Die Erwägungen der II. sozialrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts sind allerdings, wie nachfolgend ausgeführt wird, mit Vorsicht zu geniessen.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Kontroversen im Kontext der güter- und erbrechtlichen Einordnung der Säule 3a
  • 1.1 Ausgangslage
  • 1.2 Vorsorgevereinbarungen und Vorsorgeversicherungen
  • 1.3 Güterrechtliche Einordnung der gebundenen Selbstvorsorge
  • 1.4 Erbrechtliche Einordnung der gebundenen Selbstvorsorge
  • 1.5 Zusammenfassung
  • 2. Das Urteil des Bundesgerichts 9C_523/2013 vom 28. Januar 2014
  • 2.1 Sachverhalt
  • 2.2 Vorbemerkung: Der «Parallelentscheid» des Bundesgerichts 9C_522/2013 vom 28. Januar 2014 zur beruflichen Vorsorge der zweiten Säule
  • 2.2 Die Erwägungen im Urteil des Bundesgerichts 9C_523/2013 vom 28. Januar 2014 zur Säule 3a
  • 3. Würdigung
  • 3.1 Güterrechtliche Relevanz der gebundenen Selbstvorsorge
  • 3.2 Erbrechtliche Relevanz der gebundenen Selbstvorsorge
  • 3.3 Stellung des Begünstigten
  • 3.4 Anwendbarkeit von Art. 476 und 529 ZGB
  • 4. Ergebnis
  • 4.1 Folgen der bundesgerichtlichen Argumentation für den konkreten Sachverhalt
  • 4.2 Zusammenfassung der bisherigen Erkenntnisse
  • 4.3 Versuch einer Erklärung
  • Literaturhinweise

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