| Simone Kaiser | Sandrine Lachat |
| Verlagsleiterin Editions Weblaw | Leiterin Jusletter Suisse Romande |
Abstract
Mit dem Kauf eines Produktes, dem sog. Primärprodukt, ist i.d.R. die Anschaffung komplementärer Sekundärprodukte verbunden. Der Kauf von Druckern verlangt etwa die Anschaffung von Toner, Kaffeemaschinen bereiten Kaffee nur mittels besonderer Kapseln zu. Primärprodukte werden oftmals so ausgestaltet, dass nur speziell auf die entsprechende Marke / das entsprechende Produkte ausgerichtete Sekundärprodukte zu deren System kompatibel sind. Diese Konstellation ist, sofern eine marktbeherrschende Stellung vorliegt, kartellrechtlich bedenklich. Sie kann zu einer Konstellation führen, die mit einer kartellrechtswidrigen Koppelung vergleichbar ist.
Abstract
Der Vorgänger des revidierten Art. 8 UWG über die Verwendung missbräuchlicher Geschäftsbedingungen war weitgehend toter Buchstabe. Mit den am 1. Juli 2012 in Kraft getretenen Änderungen soll nun eine wirksame AGB-Inhaltskontrolle ermöglicht werden. Im Beitrag werden die Ansätze von gestandenen Praktikern und Theoretikern zur Anwendung des neuen Art. 8 UWG mit den gewissermassen «frischen» Gedanken eines Studienabgängers komplementiert und Vorschläge zur Handhabung in der Praxis unterbreitet.
Abstract
Abgesehen von den Raumplanungsproblemen, mit denen sich der Kanton Wallis seit den beiden Volksabstimmungen vom 11. März 2012 und 3. März 2013 konfrontiert sieht, erscheint es von grossem Interesse, eine neutrale, sich ausschliesslich auf den juristischen Aspekt beziehende Analyse von zwei aktuellen Fällen in Sachen Umweltschutz anzustellen. Der erste Fall betrifft nur das Unterwallis und der zweite im Wesentlichen das Oberwallis. (bk)
Abstract
Der Beitrag befasst sich anhand praktischer Beispiele mit der Frage, wie die Akzeptanz, Attraktivität und Umweltverträglichkeit von Hochhäusern gesteigert werden kann; im Fokus steht deren extensive Begrünung. Behandelt werden die Förderungsmöglichkeiten, die das geltende Raumplanungs- und Baurecht bietet, sowie der bestehende Handlungsbedarf bei der Gesetzgebung zur Umsetzung der raumplanerischen Ziele.
Abstract
BGer – Die Zürcher Justiz hat von der Konkursmasse der Sabena einen zu hohen Gerichtskostenvorschuss verlangt. Bei der Festsetzung des Vorschusses für das Berufungsverfahren gegen die Nachlassmasse der SAirGroup sind die Behörden laut Bundesgericht von einem zu hohen Streitwert ausgegangen. (Urteil 5A_582/2013)
Abstract
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hebt in 81 Verfahren die Beschlüsse des interkantonalen HSM-Beschlussorgans zur Planung der hochspezialisierten Medizin (HSM) in den Bereichen der grossen seltenen viszeralchirurgischen Eingriffe und der pädiatrischen Onkologie wegen Verfahrensmängeln auf. (Urteil C-4739/2013)
Abstract
Der Bundesrat hat am 7. März 2014 die Botschaft zur Übernahme und Umsetzung der neuen Dublin-III- und der Eurodac-Verordnung verabschiedet. Diese Verordnungen verlangen Änderungen im Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) und im Asylgesetz. Gestützt auf die Rückmeldungen der Vernehmlassung unterbreitet der Bundesrat dem Parlament insbesondere überarbeitete Bestimmungen zur Administrativhaft.
Abstract
Wer gegen Entgelt sexuelle Dienste Minderjähriger zwischen 16 und 18 Jahren in Anspruch nimmt, macht sich künftig strafbar. Der Bundesrat hat diese und weitere Änderungen des Strafgesetzbuches (StGB) auf den 1. Juli 2014 in Kraft gesetzt. Die Schweiz verbessert damit den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch. Sie kann zudem der entsprechenden Europaratskonvention beitreten. Diese tritt für die Schweiz gleichzeitig mit den Änderungen des StGB in Kraft.
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Die Bestimmungen zum Vorauszahlungsvertrag werden ersatzlos aufgehoben. Der Bundesrat hat die entsprechenden Änderungen des Obligationenrechts (OR) und des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) auf den 1. Juli 2014 in Kraft gesetzt. Dies unter dem Vorbehalt, dass dagegen kein Referendum zustande kommt.
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Der Bundesrat hat die Änderungen der Energieverordnung gutgeheissen und per 1. April 2014 in Kraft gesetzt. Die Revision war erforderlich, um die seit 1. Januar 2014 geltenden Bestimmungen des revidierten Energiegesetzes umzusetzen. Die neuen Verordnungsbestimmungen regeln insbesondere die Vollzugsmodalitäten für die einmaligen Investitionsbeiträge (Einmalvergütungen) an kleine Photovoltaik-Anlagen, den Eigenverbrauch sowie die Rückerstattung der Netzzuschläge an stromintensive Unternehmen.
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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. März 2014 eine Änderung der Verordnung über das Ausstellen von Ursprungsnachweisen gutgeheissen. Neu gilt die Aufbewahrungsfrist für Belege zu Ursprungsnachweisen im Rahmen der Freihandelsabkommen auch für inländische Lieferantenerklärungen. Die Änderung tritt per 1. April 2014 in Kraft.
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In Gebieten, die von Fluglärm betroffen sind, soll es künftig unter bestimmten Bedingungen möglich sein, Bauzonen auszuscheiden, neue Gebäude zu errichten oder bestehende aus- und umzubauen. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 3. März 2014 eine entsprechende Revision der Lärmschutz-Verordnung in die Anhörung geschickt. Damit würden vorab Gemeinden um den Flughafen Zürich die Möglichkeit erhalten, bestehende Siedlungsgebiete zu verdichten.
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Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. Januar bis und mit 16. Februar 2014 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.
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Steuersünder müssen nicht mehr in jedem Fall vorgängig informiert werden, wenn die Schweiz Daten über sie an andere Staaten übermittelt. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat eine Revision des Steueramtshilfegesetzes gutgeheissen.
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Die Volksinitiative, mit der GastroSuisse den gleichen Mehrwertsteuersatz für Restaurants und für Take-aways fordert, kommt mit einer Nein-Empfehlung von Parlament und Bundesrat und ohne Gegenvorschlag vors Volk. Am 6. März 2014 äusserte sich der Ständerat als Zweitrat ablehnend zum Volksbegehren.
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Der Bundesrat soll einen Aktionsplan zur Suizidprävention vorlegen. Dies verlangt das Parlament. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat einer entsprechenden Motion zugestimmt.
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Um IV-Fälle zu vermeiden, sollen Ärztinnen und Ärzte, Hebammen, Chiropraktoren und andere Leistungserbringer längere Arbeitsunfähigkeiten einer IV-Stelle melden müssen. Die Einführung der Meldepflicht verlangt der Ständerat mit einer Motion vom Bundesrat.
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Haushalte, die an eine Abwasserreinigungsanlage angeschlossen sind, müssen eine Abgabe von maximal 9 Franken pro Jahr aufgrund der Mikroverunreinigung im Abwasser erbringen. Der Nationalrat hat am 3. März 2014 einer entsprechenden Änderung des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer als Zweitrat mit 130 zu 49 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugestimmt. (sk)
Abstract
Für die Nutzung genetischer Ressourcen soll sich die Schweiz an international vereinbarte Regeln halten. Das haben der Ständerat und auch der Nationalrat beschlossen. Doch bei der Umsetzung des Nagoya-Protokolls will die grosse Kammer Ausnahmen zulassen.
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