AHV-Erziehungsgutschriften neu geregelt
Der Bundesrat hat am 14. Mai 2014 neue Bestimmungen für die Anrechnung von Erziehungsgutschriften sowie weitere Ausführungsbestimmungen zur gemeinsamen elterlichen Sorge verabschiedet. Die Anpassungen der Verordnungen betreffend das Zivilstandswesen treten wie die Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) auf den 1. Juli 2014 in Kraft. Die Änderung der AHV-Verordnung hat der Bundesrat auf 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt, um den Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden der Kantone mehr Zeit zur Vorbereitung auf ihre neuen Aufgaben einzuräumen.
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