Liebe Leserinnen und Leser
Eine Krankheit gilt als selten, wenn von ihr höchstens eine von 2’000 Personen betroffen ist. Heute sind 30’000 Krankheiten bekannt, wovon 6’000–8’000 zu den seltenen Krankheiten gehören. Betroffen sind ca. 6–8% der Bevölkerung, das sind rund 500’000 Menschen in der Schweiz und rund 30 Millionen Menschen in Europa. Franziska Sprecher zeigt am Beispiel dieser Krankheiten auf, dass das geltende Recht der medizinisch-technischen Realität hinterherhinkt und den Bedürfnissen von Menschen, die an seltenen Krankheiten leiden, nicht gerecht wird.
Welche Auswirkungen hat das neue Sanierungsrecht auf das Arbeitsrecht? Das am 1. Januar 2014 in Kraft getretene Sanierungsrecht hat für das Arbeitsrecht zwei wesentliche Veränderungen gebracht: Erleichterung bei Betriebsübernahme in der Insolvenz und Einführung einer allgemeinen Sozialplanpflicht bei Massenentlassungen. Alexander Fischer und Andrea Trost analysieren die neuen Vorschriften und zeigen Auswirkungen auf die Praxis auf.
Der Kanton Bern hat jüngst sein Parlamentsrecht revidiert (Inkrafttreten am 1. Juni 2014). Die Revision bezweckt unter anderem, das Parlament gegenüber Regierung und Verwaltung zu stärken. Christina Bundi Caldelari geht im Detail auf die sich stellenden verfassungsrechtlichen Aspekte der bernischen Parlamentsrechtsrevision ein.
Kinder zum Betteln einzusetzen, ist ein besonders in Entwicklungsländern beobachtetes Phänomen. Es widerspricht aber dem Recht des Kindes auf Bildung und ist zudem völkerrechtlich problematisch. Antoine Golano betrachtet den international gegebenen Rechtsrahmen sowie die Rolle der Staaten und die auf sie zukommenden Verpflichtungen.
Simone Kaiser | Sandrine Lachat Leiterin Jusletter Suisse Romande |