FINMA publiziert Kurzbericht zu Verfahren gegen Credit Suisse
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat am 20. Mai 2014 einen Kurzbericht zu ihrem zwischen 2011 und 2012 gegen Credit Suisse geführten Enforcementverfahren veröffentlicht. Gegenstand des Verfahrens war das grenzüberschreitende Geschäft der Bank mit US-Kunden vorab im Zeitraum von 2000 bis 2008. Die FINMA stellte fest, dass die Credit Suisse ihre Pflichten beim Erfassen, Begrenzen und Überwachen von Risiken im Geschäft mit US-Kunden verletzt hatte. Die Credit Suisse setzte die von der FINMA angeordneten Massnahmen um. Das Verfahren der FINMA ist abgeschlossen, und es sind keine weiteren Massnahmen gegen die Credit Suisse zu erwarten.
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