Condamné pour avoir laissé une trappe ouverte
BGer – Der Sohn eines Landwirtes aus dem Jura wird definitiv wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Der junge Mann hatte eine Falltür in der Scheune offen gelassen kurz bevor ein Fahrer das Heu für den Bauernhof der Famile anlieferte. (Urteil 6B_126/2014) (sk)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare