Bundesrat beschliesst Änderung der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung
Die finanziellen Mittel für die Stilllegung der Kernanlagen und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle müssen von den Betreibern der Kernanlagen zeitgerecht und in ausreichender Höhe bereit gestellt werden. Um dies sicherzustellen, hat der Bundesrat am 25. Juni 2014 eine Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) beschlossen. Die neuen Regeln treten per 1. Januar 2015 in Kraft.
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