Liebe Leserinnen und Leser
Die Sommerferien stehen bereits vor der Tür. Wer kein Hotel gewählt hat und Club-Urlaub nicht verheissungsvoll findet, macht sich über Alternativen Gedanken. Während das Prinzip Bed & Breakfast sich inzwischen auch ausserhalb von England etabliert hat, gibt es eine neue Geschäftsidee aus den USA: Airbnb. Einfach online oder via Mobiltelefon lassen sich individuelle – hauptsächlich private – Unterkünfte weltweit buchen. Im Jahr 2013 wurden alleine in Zürich über 80‘000 Übernachtungen über das Online-Portal gebucht. Neben der Frage der Besteuerungsfähigkeit gehen Dominique Jud und Isabelle Steiger Aspekten des Obligationenrechts, insbesondere der Anwendbarkeit der Regeln über die Untermiete gemäss Art. 262 OR, nach.
Spätestens seit der Finanzkrise 2008/2009 wird das Thema der unlauteren und illegalen Finanzflüsse (illicit financial flows) in OECD-Ländern stark diskutiert. Die Schweiz spielt dabei als einer der Finanzplätze mit den grössten Bankguthaben von Kunden ohne Inland-Wohnsitz und als Drehscheibe des internationalen Rohstoff-Handels eine gewichtige Rolle. Werner Thut erklärt, was man unter «illicit financial flows» versteht und diskutiert Handlungsmöglichkeiten für die Schweizer Entwicklungspolitik.
Die «illicit financial flows» aus Entwicklungsländern, die u.a. auf Steuerhinterziehung oder aggressive (und unlautere) Steuervermeidungspraktiken zurückzuführen sind, wurden für das Jahr 2006 auf 641 bis 979 Mrd. USD geschätzt. Um ihre zwischenstaatlichen Verhältnisse im Steuerbereich zu regeln, stehen den Staaten u.a. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zur Verfügung. Elisabeth Bürgi Bonanomi und Sathi Meyer-Nandi gehen in ihrer Studie der Frage nach, inwieweit Schweizer DBA eine gerechte Verteilung der Einnahmen zwischen den Entwicklungsländern und der Schweiz unterstützen oder behindern.
Peter Baumgartner schliesslich betrachtet die internationalen steuerlichen Entwicklungen und die konkrete Lage in der Schweiz. In einer zusammenfassenden Beurteilung stellt er Sinn und Zweck der DBA dar und kommt zum Schluss, dass auch im Bereich der Besteuerung keine Ziele mit DBA verfolgt werden sollen, die mit anderen Instrumenten, namentlich der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit, besser erreicht und kontrolliert werden können.
Das Grounding des Swissair-Konzerns liegt bereits über zehn Jahre zurück, trotzdem muss sich das Bundesgericht noch mit den juristischen Folgen auseinandersetzen. Daniel Hunkeler und Georg Wohl kommentieren das Urteil des Bundesgerichts vom 8. Mai 2014 im Fall Sabena SA zur Anerkennung und Vollstreckung eines (noch nicht rechtskräftigen) belgischen Gerichtsurteils in der Schweiz und äussern sich zu Fragen der Anwendbarkeit des Lugano-Übereinkommens sowie zur Koordinierung in- und ausländischer Gerichtsprozesse im Zusammenhang mit einem schweizerischen Insolvenzverfahren.
Christof Burri setzt sich im Bereich der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit mit der Anfechtung von Schiedssprüchen vor dem Schweizerischen Bundesgericht von 2011 bis 2013 auseinander und bietet dem englischsprachigen Praktiker hierzu eine Übersicht.
Eugénie Holliger-Hagmann weist in ihrem Diskussionsbeitrag auf problematische Aspekte des Verwaltungsrechts hin und beleuchtet deren Auswirkungen auf die Finanz- und Realwirtschaft.
Wir wünschen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche!
| Simone Kaiser | Sandrine Lachat Leiterin Jusletter Suisse Romande |
Abstract
In der heutigen Zeit besteht ein gesteigertes Bedürfnis nach individuellen Reiseunterkünften, welche idealerweise mit einer persönlichen Beziehung zu lokalen Personen verbunden sind. Airbnb stillt dieses Bedürfnis und erfreut sich seit seiner Gründung eines steten Zuwachses. Vor dem Hintergrund steigender Mietpreise kann Airbnb überdies übermässigen finanziellen Belastungen auf Mieterseite entgegenwirken. Der Beitrag zeigt auf, dass das Überlassen von Wohnraum über Airbnb in der Schweiz aus Sicht des Mietrechts unter Berücksichtigung gewisser Regeln zulässig ist.
Abstract
Das Thema «Unlautere und illegale Finanzflüsse» wird spätestens seit der Finanzkrise 2008/09 nicht nur in der Zivilgesellschaft, sondern auch in Regierungskreisen von OECD-Ländern intensiv diskutiert. Noch akzentuierter stellt sich die Frage in der Schweiz als einer der weltweit wichtigsten Finanzplätze und gleichzeitig Drehscheibe des internationalen Rohstoff-Handels. Was versteht man unter «illicit financial flows»? Worin liegt die Bedeutung des Phänomens für die Schweizer Entwicklungspolitik? Die Studie resümiert die Diskussion und macht Überlegungen zu Handlungsmöglichkeiten. Kapitel 4 ist als in sich selbständiger, zusammenfassender Text konzipiert.
Abstract
Die «illicit financial flows» aus Entwicklungsländern, die auf Steuerhinterziehung oder aggressive Steuervermeidungspraktiken zurückzuführen sind, werden auf zwischen 640 bis 980 Mrd. USD geschätzt. Dies hat gravierende Folgen für die Armutsbekämpfung. So hat sich die Weltgemeinschaft zum Ziel gesetzt, auf eine gerechte Verteilung der Steuereinnahmen zwischen den Staaten hinzuwirken. Die Studie untersucht, inwieweit Schweizer Doppelbesteuerungsabkommen eine gerechte Verteilung der Einnahmen unterstützen oder behindern. Sie zeigt weiter auf, wie die Schweiz als weltgrösster Offshore-Vermögensverwaltungs-Standort ihre besondere Verantwortung wahrnehmen kann.
Abstract
Im zur Publikation vorgesehenen Urteil des Bundesgerichts 4A_740/2012 vom 8. Mai 2014 erhielt die I. zivilrechtliche Abteilung in einem weiteren Fall der «Swissair» Gelegenheit, sich zur Anerkennung und Vollstreckung eines (noch nicht rechtskräftigen) belgischen Gerichtsurteils in der Schweiz sowie zu anderen wichtigen Aspekten des internationalen Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechts der Schweiz zu äussern. Dabei stehen Fragen zur Anwendbarkeit des Lugano-Übereinkommens sowie zur Koordinierung in- und ausländischer Gerichtsprozesse im Zusammenhang mit einem schweizerischen Insolvenzverfahren im Zentrum.
Abstract
Im Folgenden wird den Fragen nachgegangen, inwiefern sich die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zur Erreichung von entwicklungspolitischen Zielen eignen und ob die Schweiz eine speziell auf die Bedürfnisse der Entwicklungsländer (EL) zugeschnittene DBA-Politik definieren soll, wie dies seitens entwicklungspolitischer Kreise gefordert wird. Diese Fragen können nicht losgelöst von den aktuellen Bestrebungen zur Stärkung des Steuerwesens in den EL und den globalen Anstrengungen zur Schaffung von Transparenz und Eindämmung der internationalen Steuervermeidung beurteilt werden. Diese tragen massgeblich dazu bei, die Stellung der EL im Steuerbereich zu verbessern und haben einen engen Bezug zu den DBA mit diesen Ländern.
Abstract
Im Bereich der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit ist die Schweiz eines der weltweiten Zentren, das mit seiner liberalen und modernen Schiedsgerichtbarkeitsordnung Schiedsverfahren aus aller Welt anzieht. Dieser Beitrag setzt sich mit der Anfechtung von Schiedssprüchen vor dem Schweizerischen Bundesgericht von 2011 bis 2013 auseinander. Weil diese Rechtsprechung in Deutsch, Französisch oder Italienisch publiziert wird, richtet er sich speziell an englischsprachige Praktiker; seien es beratende Rechtsanwälte, welche die Chancen einer Schiedsbeschwerde abwägen, oder Schiedsrichter, die «anfechtungssichere» Schiedssprüche fällen möchten.
Abstract
Verwaltungsrecht verleiht den Behörden Macht, die zur Überdehnung von Kompetenzen und zur Unterwanderung des Zivilrechts führen kann. Eine grössere Zurückhaltung des Gesetzgebers bei der Delegation von Befugnissen an die Verwaltung zum Erlass von Verordnungen, Rundschreiben etc. könnte Übergriffe in die Wirtschaftsfreiheit und in das Zivilrecht verhüten. In dem Essay werden problematische Aspekte des Finanzmarktrechts sowie fragwürdige Auswirkungen des Verwaltungsrechts auf die Realwirtschaft beleuchtet.
Abstract
EGMR – Ein Kosovare kämpfte dagegen, dass er die Schweiz nach seiner Haftstrafe verlassen muss. Vergeblich, wie nun das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zeigt. Sein Recht auf Privatleben ist gemäss Urteil des EGMR nicht verletzt: Der Kosovare muss die Schweiz verlassen. (Urteil 32493/08)
Abstract
BGer – Drei Jahre lang hat das Casino Basel einen Mann spielen lassen, ohne wegen seiner hohen Einsätze misstrauisch zu werden und Massnahmen zu treffen. Damit hat das Casino gegen seine Sorgfaltspflicht verstossen, wie das Bundesgericht in einem Urteil festhält. (Urteil 2C_776/2013)
Abstract
BGer – Der Verein gegen Tierfabriken und sein Präsident Erwin Kessler haben mit der Verwendung der Ausdrücke «Massenverbrechen an Versuchstieren», «Misshandlungen von Versuchstieren» und «Tierquälerei» die Persönlichkeit von Novartis und ihrem früheren CEO Daniel Vasella nicht verletzt. (Urteile 5A_354/2012 und 5A_374/2012)
Abstract
BGer – Die Neuenburger Staatsanwaltschaft hat einem wegen Kokainhandels Beschuldigten die Identität von Personen nicht bekannt geben wollen, die sie im Zusammenhang mit dem Fall zu befragen gedachte. Das Bundesgericht hat nun eine Beschwerde des Angeschuldigten gutgeheissen. (Urteil 1B_24/2014)
Abstract
BGer – Die Strafuntersuchung ist abgeschlossen und der mutmassliche Täter seit eineinhalb Jahren in Sicherheitshaft. Dennoch ist ihm nicht erlaubt worden, einmal pro Monat mit seiner Ehefrau zu telefonieren. Das Bundesgericht hat die entsprechende Verfügung nun aufgehoben. (Urteil 1B_170/2014)
Abstract
BGer – Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat anhand verkaufter Cüpli und eingekaufter Kondome geschätzt, wie viele sexuelle Dienstleistungen in einem Thurgauer Etablissement erbracht worden sind. Das Bundesgericht hat die Berechnungsmethode nun abgesegnet. (Urteile 2C_1077/2012 und 2C_1078/2012)
Abstract
BGer – Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Plattenlegergewerbe hat per 1. Oktober 2006 100 Franken mehr Lohn auf alle effektiven Saläre der Angestellten vorgesehen. Eine solche generelle Bestimmung ist zulässig, wie das Bundesgericht nun festhält – jedoch nur unter gewissen Bedingungen. (Urteil 4A_233/2013)
Abstract
BStGer – Die Bundesanwaltschaft hat zu Recht eine Beschwerde, die wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses von dem Nuklearexperten Marcos Buser erhoben wurde, ad acta gelegt. Das Bundesstrafgericht bestätigte die Entscheidung des Nichteintretens. (Urteil BB.2013.192) (sk)
Abstract
BStGer – Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat zwei Beschwerden gegen die Einziehung von Geldern, die im Zusammenhang mit dem Diebstahl von Kontodaten bei der Credit Suisse 2010 stehen, abgewiesen. (Urteile BB.2013.135 und BB.2013.156)
Abstract
Die finanziellen Mittel für die Stilllegung der Kernanlagen und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle müssen von den Betreibern der Kernanlagen zeitgerecht und in ausreichender Höhe bereit gestellt werden. Um dies sicherzustellen, hat der Bundesrat am 25. Juni 2014 eine Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) beschlossen. Die neuen Regeln treten per 1. Januar 2015 in Kraft.
Abstract
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Juni 2014 die Revision der Liquiditätsverordnung (LiqV) beschlossen. Sie tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
Abstract
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Juni 2014 einen Bericht über die Verwendung virtueller Währungen verabschiedet. Er verzichtet darauf, neue gesetzliche Bestimmungen vorzuschlagen, weil Währungen wie Bitcoin nur marginale wirtschaftliche Bedeutung haben und sich nicht im rechtsfreien Raum bewegen. Allerdings sollen die zuständigen Behörden und Konsumentenschutzorganisationen die Nutzer bei der Verwendung von Bitcoin zur Vorsicht mahnen.
Abstract
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zum Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und zum Finanzinstitutsgesetz (FINIG) eröffnet. Das FIDLEG regelt die Voraussetzungen für das Erbringen von Finanzdienstleistungen und das Anbieten von Finanzinstrumenten. Das FINIG sieht eine differenzierte Aufsichtsregelung für Finanzinstitute vor. Die Vernehmlassung dauert bis 17. Oktober 2014.
Jusletter