Jusletter

St. Galler Behörden verletzen Grundrechte eines Inhaftierten

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Strafprozessrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, St. Galler Behörden verletzen Grundrechte eines Inhaftierten, in: Jusletter 30. Juni 2014
BGer – Die Strafuntersuchung ist abgeschlossen und der mutmassliche Täter seit eineinhalb Jahren in Sicherheitshaft. Dennoch ist ihm nicht erlaubt worden, einmal pro Monat mit seiner Ehefrau zu telefonieren. Das Bundesgericht hat die entsprechende Verfügung nun aufgehoben. (Urteil 1B_170/2014)

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