Klausel für allgemeine Lohnerhöhung in GAV ist gültig
BGer – Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Plattenlegergewerbe hat per 1. Oktober 2006 100 Franken mehr Lohn auf alle effektiven Saläre der Angestellten vorgesehen. Eine solche generelle Bestimmung ist zulässig, wie das Bundesgericht nun festhält – jedoch nur unter gewissen Bedingungen. (Urteil 4A_233/2013)
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